1. Leistung
Wir vermitteln Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Albanien und Kosovo an Arbeitgeber in Deutschland und begleiten beide Seiten organisatorisch. Ein Anspruch auf Vermittlung eines Arbeitsplatzes besteht nicht.
2. Keine Zusage behördlicher Entscheidungen
Wir schulden weder eine Vorabzustimmung noch ein Visum, einen Aufenthaltstitel oder eine bestimmte Bearbeitungszeit. Über die Vorabzustimmung entscheidet die Bundesagentur für Arbeit, über das Visum die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Ein Arbeitsvertrag allein begründet keinen Anspruch auf ein Visum.
3. Vergütung
Die Vermittlungsvergütung trägt in aller Regel der Arbeitgeber. Ihre Höhe wird vorab in Textform vereinbart. Von Bewerberinnen und Bewerbern verlangen wir keine Vorauszahlung. Soweit gesetzliche Vorschriften eine niedrigere Höchstvergütung vorsehen oder eine Vergütung ausschließen, gelten ausschließlich diese Vorschriften.
4. Mitwirkung
Bei falschen Angaben oder gefälschten Unterlagen beenden wir die Vermittlung.
- Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein.
- Vorgelegte Dokumente müssen echt und gültig sein.
- Änderungen der persönlichen Situation sind uns mitzuteilen.
- Behördliche Termine, die persönliches Erscheinen verlangen, nehmen Bewerber selbst wahr.
5. Nutzerkonto
Die Anmeldung im Bewerberbereich erfolgt über einen einmaligen Code an Ihre E-Mail-Adresse. Geben Sie diesen Code nicht weiter. Wir dürfen Konten sperren, wenn sie missbräuchlich genutzt werden.
6. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für Entscheidungen und Bearbeitungszeiten von Behörden haften wir nicht.
7. Anwendbares Recht
Es gilt albanisches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die Verbraucherin oder der Verbraucher den gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Stand: 28.08.2026