1. Leistung
Wir vermitteln Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Albanien und Kosovo an Arbeitgeber in Deutschland und begleiten beide Seiten organisatorisch. Ein Anspruch auf Vermittlung eines Arbeitsplatzes besteht nicht.
2. Keine Zusage behördlicher Entscheidungen
Wir schulden weder eine Vorabzustimmung noch ein Visum, einen Aufenthaltstitel oder eine bestimmte Bearbeitungszeit. Über die Vorabzustimmung entscheidet die Bundesagentur für Arbeit, über das Visum die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Ein Arbeitsvertrag allein begründet keinen Anspruch auf ein Visum.
3. Vergütung
Wer die Vermittlungsvergütung trägt und in welcher Höhe, steht vorher schriftlich im Vermittlungsvertrag. Je nach Vereinbarung trägt sie entweder die vermittelte Person — standardmäßig 1.500 Euro — oder der Arbeitgeber. Trägt sie die vermittelte Person, berechnen wir dem Arbeitgeber die Vermittlung nicht; trägt sie der Arbeitgeber, berechnen wir der vermittelten Person nichts.
Die Vergütung der Bewerberin oder des Bewerbers ist erst fällig, wenn infolge unserer Vermittlung ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist (§ 296 Abs. 2 SGB III), und beträgt höchstens 2.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer (§ 296 Abs. 3 SGB III). Eine Vorauszahlung verlangen wir nie. Für die Vermittlung in eine Ausbildung zahlen Bewerberinnen und Bewerber nichts (§ 296a SGB III).
Soweit gesetzliche Vorschriften eine niedrigere Höchstvergütung vorsehen oder eine Vergütung ausschließen, gelten ausschließlich diese Vorschriften.
4. Mitwirkung
Bei falschen Angaben oder gefälschten Unterlagen beenden wir die Vermittlung.
- Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein.
- Vorgelegte Dokumente müssen echt und gültig sein.
- Änderungen der persönlichen Situation sind uns mitzuteilen.
- Behördliche Termine, die persönliches Erscheinen verlangen, nehmen Bewerber selbst wahr.
5. Nutzerkonto
Die Anmeldung im Bewerberbereich erfolgt über einen einmaligen Code an Ihre E-Mail-Adresse. Geben Sie diesen Code nicht weiter. Wir dürfen Konten sperren, wenn sie missbräuchlich genutzt werden.
6. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für Entscheidungen und Bearbeitungszeiten von Behörden haften wir nicht.
7. Anwendbares Recht
Es gilt albanisches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die Verbraucherin oder der Verbraucher den gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Stand: 16.10.2026