Arbeiten in Deutschland.Wir begleiten Sie bis zur Einreise.
Wir vermitteln Arbeitnehmer aus Albanien und Kosovo in ganz Deutschland. Etwa in Logistik, Transport, Bau, Produktion und Gastronomie — und in jedem anderen Beruf, für den Sie Leute suchen.
Deutschlandweit. Für Bewerber ohne Vorauszahlung.
Schleswig-Holstein · Hamburg · Mecklenburg-Vorpommern · Bremen · Niedersachsen · Berlin · Brandenburg · Sachsen-Anhalt · Nordrhein-Westfalen · Sachsen · Thüringen · Hessen · Rheinland-Pfalz · Saarland · Baden-Württemberg · Bayern
- 15+
- Berufe — laufend erweitert
- 2
- Herkunftsländer: Albanien, Kosovo
- 9
- offene Stellen gerade jetzt
Stellen aktualisieren sich in Echtzeit.
So läuft es ab
Sieben Schritte vom ersten Kontakt bis zum Arbeitsbeginn. Jeder Schritt ist definiert, keiner ist ein Versprechen.
- 1Bewerbung
- 2Prüfung
- 3Arbeitgeber
- 4Arbeitsvertrag
- 5Vorabzustimmung
- 6Visumantrag
- 7Einreise nach Deutschland
- Ablauf im Detail
Ich suche Arbeit in Deutschland
Wir finden einen Arbeitgeber und bereiten Ihre Unterlagen vor. Dann begleiten wir Sie durch Vorabzustimmung, Visumverfahren und Einreise.
Ich suche Mitarbeiter
Wir suchen Kandidaten, treffen die Vorauswahl und erledigen den Papierkram. Wir bleiben dran, bis Ihr neuer Mitarbeiter tatsächlich in der Halle steht.
Wo wir vermitteln
Alle Berufe ansehenLogistik & Zustellung
Paketzusteller · Kurierfahrer · Lagerarbeiter · Kommissionierer
Transport & Fahrdienste
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Bau & Handwerk
Bauarbeiter · Monteur · Elektriker · Installateur (Sanitär, Heizung, Klima)
Produktion & Industrie
Produktionsmitarbeiter · Maschinenbediener · Verpackungsmitarbeiter
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Küchenhilfe · Koch · Servicekraft · Hotelmitarbeiter (Housekeeping)
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Jetzt bewerben
Was wir können — und was nicht
Wer Ihnen ein Visum verkauft, belügt Sie. Deshalb hier zuerst das Unangenehme:
- Wir sind eine private Personalvermittlung, keine deutsche Behörde und keine Auslandsvertretung.
- Wir verkaufen keine Visa. Wir können weder Visum, Vorabzustimmung noch Aufenthaltstitel garantieren.
- Über die Vorabzustimmung entscheidet die Bundesagentur für Arbeit. Über das Visum entscheidet die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Was wir tatsächlich tun:
- Wir vermitteln einen konkreten Arbeitsplatz bei einem geprüften deutschen Arbeitgeber.
- Wir bereiten Ihre Unterlagen so vor, dass sie den Anforderungen der Behörden standhalten.
- Wir vertreten den Arbeitgeber mit Vollmacht im Vorabzustimmungsverfahren.
- Wir begleiten Sie durch jeden Schritt, bis Sie in Deutschland angefangen haben.
Die Fragen, die vor allem anderen kommen
Fünf Auskünfte, bevor Sie irgendwo unterschreiben — auch dort, wo die Antwort unbequem ist.
Was kostet die Vermittlung, und wer zahlt sie?
Wer die Vermittlung bezahlt, steht vorher schriftlich im Vertrag. Eine Vorauszahlung verlangen wir nie. Für ein Gespräch oder die Aufnahme in eine Liste zahlen Sie nichts. Verlangt jemand Geld von Ihnen, bevor eine Stelle konkret ist? Dann arbeitet er nicht so wie wir.
Wie lange dauert es bis zum ersten Arbeitstag?
Wir nennen keine Wochenzahl. Dafür haben wir noch nicht genug eigene Fälle abgeschlossen, und eine geschätzte Zahl wäre wertlos. Was wir sagen können: Am längsten wartet man auf den Visumtermin der deutschen Auslandsvertretung. Darauf hat niemand von uns Einfluss. Die Vorabzustimmung der Bundesagentur ist danach neun Monate gültig.
Wer kann über die Westbalkanregelung kommen?
Staatsangehörige der Westbalkanstaaten mit einem konkreten Arbeitsplatzangebot. Ein Berufsabschluss muss dafür nicht anerkannt werden (§ 26 Abs. 2 BeschV, 50.000 Zustimmungen im Jahr, entfristet). Die Vorrangprüfung ist gesetzlich vorgesehen (§ 26 Abs. 2 Satz 1 BeschV). Seit dem 3. November 2023 ist sie aber ausgesetzt (Weisung 202311002 der Bundesagentur für Arbeit). Ausgeschlossen ist, wer in den 24 Monaten vor dem Antrag Leistungen nach dem AsylbLG bezogen hat.
Wie viel Deutsch verlangt der Arbeitsplatz wirklich?
Für diesen Weg gibt es keine gesetzliche Sprachprüfung. In der Praxis reicht A1 für die meisten Stellen. B1 verlangen wir nur dort, wo die Firma es ausdrücklich fordert. Die echte Grenze ist eine andere: Sie müssen die Sicherheitsunterweisung nach § 12 ArbSchG verstehen. Wo das nicht geht, hilft kein Zertifikat.
Und wenn die Zustimmung oder das Visum abgelehnt wird?
Dann ist es abgelehnt. Über die Zustimmung entscheidet die Bundesagentur für Arbeit. Über das Visum entscheidet die Auslandsvertretung. Wir sind keins von beiden und versprechen keinen Ausgang. Was wir tun: Wir bereiten die Unterlagen so vor, dass die häufigen Ablehnungsgründe gar nicht erst entstehen. Dazu gehören ein vollständiger Vertrag, ein nachvollziehbares Entgelt und eine klare Tätigkeitsbeschreibung.
Bereit für den nächsten Schritt?
Bewerbung oder Personalanfrage — beides dauert wenige Minuten. Wir melden uns, sobald wir etwas Passendes haben.
Häufige Fragen
Die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden — ehrlich beantwortet.
Benötige ich eine Ausbildung?
Bei der Westbalkanregelung ist eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung grundsätzlich keine Voraussetzung. Bei reglementierten Berufen oder anderen Einwanderungswegen können Anerkennungen oder Qualifikationsnachweise erforderlich sein.
Muss mein Arbeitsvertrag unbefristet sein?
Nein. Grundsätzlich kann auch ein befristeter Arbeitsvertrag möglich sein.
Bekomme ich garantiert ein Visum?
Nein. Niemand kann eine Visumerteilung garantieren. Die Entscheidung treffen ausschließlich die zuständigen deutschen Behörden. Wer Ihnen etwas anderes verspricht, ist unseriös.
Kann die Agentur meine Vorabzustimmung beantragen?
Wenn der deutsche Arbeitgeber uns entsprechend bevollmächtigt und das Verfahren dies zulässt, können wir ihn bei der Antragstellung gegenüber der Bundesagentur für Arbeit vertreten.