Ratgeber
Antworten auf die Fragen, die vor einer Einstellung aus dem Westbalkan wirklich gestellt werden — mit Rechtsstand und ohne Versprechen.
Westbalkanregelung: Arbeitskräfte ohne Berufsabschluss einstellen
Die Westbalkanregelung nach § 26 Abs. 2 der Beschäftigungsverordnung erlaubt es Staatsangehörigen aus sechs Ländern des Westbalkans, in Deutschland jede Beschäftigung aufzunehmen — auch ohne anerkannten Berufsabschluss und ohne Bezug zur bisherigen Tätigkeit. Voraussetzung ist ein konkretes Arbeitsplatzangebot eines deutschen Arbeitgebers und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Pro Jahr sind 50.000 Zustimmungen möglich.
Vorabzustimmung der Bundesagentur: Verfahren, Fristen, Unterlagen
Die Vorabzustimmung ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung, die der Arbeitgeber vor dem Visumantrag einholt. Rechtsgrundlage sind § 39 AufenthG und § 36 Abs. 3 BeschV, zuständig ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV). Beantragt wird sie vom Arbeitgeber mit dem Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“. Sie gilt neun Monate ab Ausstellung; in dieser Zeit muss das Visum erteilt sein, sonst ist eine erneute Zustimmung nötig. Sie ist freiwillig — beschleunigt das Visumverfahren nach Angabe der Bundesagentur aber wesentlich, weil die Auslandsvertretung die Bundesagentur dann grundsätzlich nicht mehr selbst beteiligen muss.
Mitarbeiter aus Kosovo einstellen: Voraussetzungen und Ablauf
Kosovarische Staatsangehörige können über die Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 BeschV) in Deutschland jede Beschäftigung aufnehmen — ohne anerkannten Berufsabschluss. Der Arbeitgeber braucht dafür ein konkretes Arbeitsplatzangebot und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit; der Bewerber beantragt anschliessend bei der deutschen Botschaft in Pristina das Visum. Ein zusätzliches Anerkennungsverfahren ist für Helfer- und Anlerntätigkeiten nicht erforderlich.
Arbeitskräfte aus Albanien: Was Arbeitgeber wissen müssen
Albanische Staatsangehörige fallen unter die Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 BeschV) und können in Deutschland jede Beschäftigung aufnehmen, ohne dass ein Berufsabschluss anerkannt werden muss. Erforderlich sind ein konkretes Arbeitsplatzangebot, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und ein Arbeitsvisum, das der Bewerber bei der deutschen Botschaft in Tirana beantragt.
Kosten und Dauer einer Vermittlung aus dem Westbalkan
Wer die Vermittlung bezahlt, steht vorher schriftlich im Vertrag. Es gibt zwei Modelle: Entweder zahlt der Bewerber — standardmäßig 1.500 €, gesetzlich höchstens 2.000 € einschließlich Umsatzsteuer und erst, wenn infolge der Vermittlung ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist (§ 296 SGB III) —, oder der Arbeitgeber zahlt eine mit ihm vereinbarte Vergütung. Die Dauer bestimmt fast vollständig ein Abschnitt, den niemand beschleunigen kann — der Termin für den Visumantrag bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Zustimmung der Bundesagentur läuft parallel und ist selten der Engpass.
Unterkunft und Ankunft: die ersten Wochen in Deutschland
Der häufigste Grund, warum eine Vermittlung nach der Einreise scheitert, ist keine fachliche Frage, sondern die Wohnung. Ohne Meldeadresse gibt es keine Anmeldung, ohne Anmeldung kein Konto und keine Steueridentifikationsnummer — und ohne die beiden keinen ordentlichen Lohnlauf. Arbeitgeber, die für die ersten Monate eine Unterkunft organisieren oder wenigstens vermitteln, haben deutlich weniger Abbrüche.
Private Arbeitsvermittlung: was erlaubt ist und wer sie bezahlt
Private Arbeitsvermittlung ist in Deutschland erlaubnisfrei: die frühere Erlaubnispflicht steht im Gesetz nur noch als „weggefallen“. Bezahlen kann sie der Arbeitgeber oder — in engen Grenzen — der Arbeitsuchende. Vom Arbeitsuchenden darf ein Vermittler überhaupt nur dann Geld verlangen, wenn ein schriftlicher Vermittlungsvertrag vorliegt und der Arbeitsvertrag tatsächlich zustande gekommen ist — Vorschüsse sind verboten, mehr als 2.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer darf es nie sein, und bei einer Ausbildung nichts. Wer das anders handhabt, hat keine Forderung, sondern eine unwirksame Vereinbarung.
Der Arbeitsvertrag, dem die Bundesagentur zustimmt
Die Bundesagentur prüft nicht den Arbeitsvertrag als Schriftstück, sondern die Arbeitsbedingungen, die darin stehen: Tätigkeit, Arbeitsort, wöchentliche Arbeitszeit, Bruttolohn, Urlaub und Befristung. Erfasst werden sie im Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“, das der Arbeitgeber ausfüllt und unterschreibt. Entscheidend ist, dass Vertrag und Erklärung dieselben Zahlen nennen und dass der daraus errechnete Stundenlohn den geltenden Mindest- oder Branchenmindestlohn erreicht — an dieser Rechnung scheitern die meisten Anträge, nicht an fehlenden Papieren.
Deutschkenntnisse im Betrieb: was nötig ist und was der Betrieb auffangen muss
Die Westbalkanregelung verlangt keinen Sprachnachweis: Wer ein Arbeitsplatzangebot und die Zustimmung der Bundesagentur hat, braucht für das Visum kein Zertifikat. Der Betrieb ist damit aber nicht aus der Sprache heraus, sondern hinein. Denn Arbeitsschutz kennt keine Sprachfreiheit: Die Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz muss ausreichend und angemessen sein, und bei Gefahrstoffen verlangt § 14 der Gefahrstoffverordnung ausdrücklich eine für die Beschäftigten verständliche Form und Sprache. Wer niemanden ohne Deutsch einstellen will, verwechselt eine betriebliche Aufgabe mit einer rechtlichen Hürde.
Keine Mitarbeiter finden: welche Wege Arbeitgebern bleiben
Wenn sich auf eine Stellenanzeige niemand meldet, liegt das selten an der Anzeige allein. Für Arbeitgeber gibt es im Wesentlichen sechs Wege zu neuem Personal: die eigene Anzeige, die Arbeitsagentur, Zeitarbeit, Personalvermittlung im Inland, eigene Ausbildung und Rekrutierung im Ausland. Sie unterscheiden sich nicht darin, wie gut sie sind, sondern darin, wofür sie taugen — nach Dringlichkeit, Qualifikationsniveau und danach, wie viel der Betrieb selbst beitragen kann. Der Blick ins Ausland ist einer dieser Wege, nicht der erste und nicht der einzige; er lohnt sich dort, wo im Inland über Monate niemand zu finden war.
Außerhalb dieser Reihe, aber oft gesucht: Arbeitsvertrag Albanien: welches Recht bei Arbeit in Deutschland gilt.