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Arbeitskräfte aus Albanien: Was Arbeitgeber wissen müssen

Albanische Staatsangehörige fallen unter die Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 BeschV) und können in Deutschland jede Beschäftigung aufnehmen, ohne dass ein Berufsabschluss anerkannt werden muss. Erforderlich sind ein konkretes Arbeitsplatzangebot, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und ein Arbeitsvisum, das der Bewerber bei der deutschen Botschaft in Tirana beantragt.

Rechtsstand 1. September 2026. Das Kontingent liegt bei 50.000 Zustimmungen im Jahr (§ 26 Abs. 2 BeschV). Eine Halbierung auf 25.000 steht im Koalitionsvertrag, ist aber nicht geltendes Recht.

Warum Albanien für viele Betriebe funktioniert

Albanien hat eine junge Bevölkerung und eine lange Tradition der Arbeitsmigration nach Italien und Griechenland. Viele Bewerber haben also bereits im Ausland gearbeitet — in Bau, Gastronomie und Landwirtschaft — und wissen, was ein europäischer Arbeitsalltag verlangt. Das ist ein Unterschied, den man im Vorstellungsgespräch merkt.

Dazu kommt: Italienisch oder Griechisch spricht ein erheblicher Teil. Für Betriebe mit gemischten Teams ist das gelegentlich hilfreicher als perfektes Deutsch am ersten Tag.

Der Führerschein — hier ist Albanien im Vorteil

Albanien steht seit dem 1. Juni 2022 in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum ab dem 24. Januar 2017 werden in Deutschland **ohne theoretische und ohne praktische Prüfung** umgeschrieben. Der Stichtag liegt damit ein gutes Jahr früher als bei Kosovo (1. März 2018).

In den ersten sechs Monaten nach der Einreise darf ohnehin mit der ausländischen Fahrerlaubnis gefahren werden. Wer für eine Fahrerstelle einstellt, sollte die Umschreibung trotzdem gleich anstossen — sonst steht sie nach einem halben Jahr plötzlich im Weg.

Erste Frage bei Fahrerstellen

Wann wurde der Führerschein ausgestellt? Ab dem 24. Januar 2017 läuft die Umschreibung ohne Prüfung. Bei älteren Dokumenten ist eine Prüfung nötig — machbar, aber das gehört in die Zeitplanung.

Was zu klären ist, bevor der Vertrag steht

  • Lohn gegen den einschlägigen Mindestlohn prüfen — Bau 15,86 €, Gebäudereinigung 15,00 €, sonst 13,90 € als Untergrenze
  • Kein Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den letzten 24 Monaten
  • Sprachniveau ehrlich festlegen: was der Arbeitsplatz verlangt, nicht was gut klingt
  • Unterkunft für die ersten Monate — mit Kosten, nicht als Absichtserklärung
  • Bei Fahrerstellen: Ausstellungsdatum des Führerscheins

Anerkennung — wann sie sich lohnt und wann nicht

Für Helfer- und Anlerntätigkeiten ist keine Anerkennung nötig, und der Versuch kostet nur Monate. Anders liegt es bei drei Berufsgruppen, bei denen sie über den Einsatzbereich entscheidet.

BerufAnerkennung
Helfer in Lager, Produktion, Reinigung, Baunicht nötig — die Westbalkanregelung verlangt keinen Abschluss
Kochnicht nötig; freiwillige Bewertung über die IHK möglich
Elektrikerentscheidend — ohne anerkannten Abschluss nur Einsatz als elektrotechnisch unterwiesene Person unter Aufsicht
Anlagenmechaniker SHKfür die Anstellung nicht nötig, aber deutlich bessere Eingruppierung; zulassungspflichtiges Handwerk
Schweisserkeine Anerkennung, aber gültige Prüfbescheinigung nach DIN EN ISO 9606-1

Das Anerkennungsverfahren, wenn es sich lohnt

Für die Beschäftigung über die Westbalkanregelung wird keine Anerkennung verlangt — das ist ihr Kern. Wer sie trotzdem betreibt, tut es aus zwei Gründen: um in einem Beruf arbeiten zu dürfen, der sie voraussetzt, oder um besser eingruppiert zu werden.

Zuständig ist je nach Beruf die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer am künftigen Wohnort. Beantragt wird die Feststellung der Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem deutschen Referenzberuf.

  • Vollständige Zeugnisse und Ausbildungsnachweise, übersetzt und beglaubigt
  • Nachweise über Berufserfahrung — sie können fehlende Ausbildungsinhalte teilweise ausgleichen
  • Bei teilweiser Gleichwertigkeit: eine Anpassungsqualifizierung, die den Unterschied schliesst
  • Das Verfahren dauert Monate; es sollte früh beginnen und nicht erst nach der Einreise

Reihenfolge, die Zeit spart

Erst einreisen und arbeiten, parallel die Anerkennung betreiben. Wer auf die Anerkennung wartet, bevor er anfängt, verliert Monate ohne Einkommen — und die Westbalkanregelung verlangt sie ohnehin nicht.

Was albanische Bewerber häufig mitbringen

Albanien hat eine lange Geschichte der Arbeitsmigration nach Italien und Griechenland. Ein erheblicher Teil der Bewerber hat dort bereits gearbeitet — in Bau, Gastronomie, Landwirtschaft und Pflege. Das ist kein formaler Nachweis, aber es ist im Vorstellungsgespräch spürbar: Der Umgang mit europäischen Arbeitszeiten, Sicherheitsvorschriften und Kundenkontakt ist bekannt.

Sprachlich heisst das: Italienisch ist verbreitet, Griechisch ebenfalls, Englisch bei jüngeren Bewerbern. Deutsch dagegen selten am Anfang. Für Betriebe mit gemischten Teams ist das gelegentlich brauchbarer als es zunächst klingt — in der Küche, auf dem Bau und in der Montage wird oft ohnehin nicht auf Deutsch geführt.

BereichWas in der Praxis häufig vorkommt
Bau und HandwerkErfahrung aus Italien oder Griechenland, oft ohne formalen Abschluss, aber mit Jahren auf der Baustelle
GastronomieKüchenerfahrung mediterraner Prägung; Anerkennung als Koch für die Anstellung nicht nötig
FahrerFührerschein meist neueren Datums — ab 24. Januar 2017 Umschreibung ohne Prüfung
Produktion und Lagerhäufig Quereinsteiger; hier zählt Zuverlässigkeit mehr als Vorerfahrung
Elektro und SHKhier lohnt die Anerkennung, weil sie über den Einsatzbereich entscheidet

Was vor der Zusage zu klären ist

Fünf Fragen, die fünf Minuten kosten und regelmässig ein ganzes Verfahren retten:

  • Wurden in den letzten 24 Monaten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen? Wenn ja, darf die Zustimmung nicht erteilt werden — daran ändert nichts.
  • Wann wurde der Führerschein ausgestellt, falls die Stelle eine Fahrtätigkeit vorsieht?
  • Liegt der angebotene Lohn über dem einschlägigen Mindestlohn — allgemein, oder Branchenmindestlohn bei Bau und Gebäudereinigung?
  • Welches Deutsch verlangt der Arbeitsplatz wirklich? Nicht, welches gut klingt.
  • Wo wohnt der Mitarbeiter in den ersten Monaten, und was kostet das?

Häufige Fragen

Gilt für Albanien ein eigenes Kontingent?

Das Gesamtkontingent von 50.000 Zustimmungen im Jahr wird auf Monate und Staatsangehörigkeiten aufgeteilt. Ein festes Länderkontingent, das man vorab kennt, gibt es nicht. In der Praxis heisst das: früh im Jahr anfangen ist besser als spät.

Wird ein albanischer Berufsabschluss in Deutschland anerkannt?

Das entscheidet die zuständige Stelle — je nach Beruf Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer — im Einzelfall. Für eine Beschäftigung über die Westbalkanregelung ist die Anerkennung nicht erforderlich. Sie lohnt sich dort, wo sie über den Einsatzbereich entscheidet, allen voran im Elektrohandwerk.

Wo beantragt der Bewerber das Visum?

Bei der deutschen Botschaft in Tirana. Der Termin wird über das Verfahren der Auslandsvertretung vergeben, und die Wartezeit darauf ist erfahrungsgemäss der längste Abschnitt des gesamten Ablaufs — deshalb sollte die Vorabzustimmung parallel laufen.

Wie lange dauert die Anerkennung eines albanischen Abschlusses?

Mehrere Monate sind normal; die genaue Dauer bestimmt die zuständige Kammer, nicht wir. Beschleunigen lässt sich das durch vollständige, übersetzte und beglaubigte Unterlagen von Anfang an. Für die Beschäftigung über die Westbalkanregelung ist die Anerkennung nicht erforderlich — man kann parallel arbeiten.

Sind albanische Führerscheine leichter umzuschreiben als kosovarische?

Der Stichtag liegt früher: Albanien ab Ausstellungsdatum 24. Januar 2017, Kosovo ab 1. März 2018. Beide Länder stehen seit dem 1. Juni 2022 in Anlage 11 FeV, und in beiden Fällen entfällt bei neueren Dokumenten die Prüfung. Praktisch heisst das nur, dass bei albanischen Führerscheinen ein Jahrgang mehr ohne Prüfung durchgeht.

Brauchen albanische Bewerber ein Visum für die Einreise?

Für kurze Aufenthalte besteht Visumfreiheit, für die Aufnahme einer Beschäftigung jedoch nicht: Dafür ist ein nationales Visum zur Erwerbstätigkeit erforderlich, das vor der Einreise bei der deutschen Botschaft in Tirana beantragt wird. Wer visumfrei einreist und dann arbeiten will, hat den falschen Weg genommen.

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Bereit für den nächsten Schritt?

Bewerbung oder Personalanfrage — beides dauert wenige Minuten. Wir melden uns, sobald wir etwas Passendes haben.