Mitarbeiter ohne Deutschkenntnisse einarbeiten: was im Betrieb funktioniert
Mitarbeiter ohne Deutschkenntnisse arbeiten Sie ein, indem Sie die Unterweisung verständlich machen: übersetzte oder bildgestützte Betriebsanweisungen, Vormachen und Nachmachen, eine feste Ansprechperson je Schicht. Für Arbeitsmittel und Gefahrstoffe ist das keine Empfehlung, sondern Verordnungstext — Betriebsanweisung und Unterweisung müssen in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache erfolgen (Rechtsstand 1. September 2026). Parallel dazu lässt sich Deutsch am Arbeitsplatz aufbauen: Berufssprachkurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge können beim Arbeitgeber vor Ort stattfinden. Diese Seite zeigt, welche Pflichten gelten, welche Mittel ohne gemeinsame Sprache tragen und welche Stelle über Kurse und Förderung entscheidet.
Aktualisiert am 18. September 2026 · 6 Min. Lesezeit
Was der Arbeitsschutz verlangt, wenn ein neuer Mitarbeiter kein Deutsch spricht
Unterwiesen wird vor Aufnahme der Tätigkeit — auch ohne gemeinsame Sprache. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt eine ausreichende und angemessene Unterweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz, ausgerichtet auf den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich. Genannte Zeitpunkte sind die Einstellung, Veränderungen im Aufgabenbereich sowie die Einführung neuer Arbeitsmittel oder neuer Technologie.
Für Arbeitsmittel und für Gefahrstoffe gehen die Verordnungen einen Schritt weiter. Die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung fordern eine schriftliche Betriebsanweisung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache. Die Unterweisung selbst muss bei Gefahrstoffen ebenfalls in verständlicher Form und Sprache erfolgen. Rechtsstand 1. September 2026.
Wie Sie diese Verständlichkeit herstellen, schreibt keine Vorschrift vor. Dass Sie sie herstellen, ist Pflicht. Die Grundlage im EU-Recht ist Artikel 12 der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie: Jeder Arbeitnehmer erhält eine auf seinen Arbeitsplatz ausgerichtete, angemessene Unterweisung.
Muss die Betriebsanweisung für Mitarbeiter ohne Deutschkenntnisse übersetzt werden?
Der Verordnungstext verlangt keine Übersetzung in eine bestimmte Muttersprache, sondern eine verständliche Form und Sprache. Maßstab ist also nicht das Dokument, sondern die Person, die davorsteht. Eine Übersetzung ist ein Weg dorthin. Einfache Sätze, Fotos vom eigenen Arbeitsplatz und Piktogramme sind weitere.
Bei Gefahrstoffen kommt hinzu, dass die schriftliche Betriebsanweisung am Arbeitsplatz zugänglich sein muss. Eine Datei im Büroordner erfüllt das nicht, wenn die Beschäftigten an der Maschine stehen. Ob eine konkrete Lösung im Betrieb ausreicht, beurteilt im Streitfall die zuständige Aufsichtsbehörde. Rechtsstand 1. September 2026; dieser Text ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.
Hinweis: Die Pflicht bleibt beim Betrieb, der Weg ist frei
Ohne gemeinsame Sprache gilt derselbe Arbeitsschutz wie sonst. Betriebsanweisung und Unterweisung müssen bei Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache erfolgen. Welches Mittel Sie wählen, entscheiden Sie selbst. Dass die Inhalte ankommen, verantwortet der Betrieb. Rechtsstand 1. September 2026.
Womit lässt sich unterweisen, wenn keine gemeinsame Sprache da ist?
Für die Unterweisung ohne gemeinsame Sprache kommen Mittel infrage, die nicht auf Text angewiesen sind. Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz stellt dafür die Napo-Filme bereit. Sie sind bewusst sprachfrei gestaltet, damit Menschen unterschiedlicher Herkunft und Sprache sie verstehen, und ausdrücklich für berufliche Schulungen und Gruppengespräche gedacht. Weitere Materialien der Agentur liegen in mehreren Sprachen vor.
Im Betrieb selbst helfen Mittel, die man zeigen statt erklären kann:
- Vormachen und nachmachen lassen, Handgriff für Handgriff, statt eines Vortrags
- Fotos und Piktogramme direkt an Maschine, Regal und Gefahrstoffschrank
- sprachfreie oder mehrsprachige Filme zu Schutzausrüstung und typischen Gefährdungen
- einen gemeinsamen Rundgang: Fluchtwege, Sammelplatz, Erste-Hilfe-Material und Notausschalter ablaufen
- kurze Sätze ohne Redewendungen, ein Arbeitsschritt pro Satz
- eine feste Ansprechperson je Schicht, die der neue Mitarbeiter mit Namen kennt
Wiederholung und Nachweis: was bei der Unterweisung festzuhalten ist
Nach der Betriebssicherheitsverordnung sind Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen. Die Unterweisung erfolgt vor der Verwendung der Arbeitsmittel und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich. Für Gefahrstoffe gilt ebenfalls eine mündliche, arbeitsplatzbezogene Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich. Rechtsstand 1. September 2026.
Eine Unterschrift ist ein Nachweis über die Teilnahme, kein Nachweis über das Verstehen. Wer ohne gemeinsame Sprache unterweist, kann das Verstehen nur sichtbar machen. Lassen Sie den Arbeitsschritt zeigen statt beschreiben. Fragen Sie nach einzelnen Punkten, nicht nach „Alles klar?“.
Deutsch am Arbeitsplatz aufbauen: die Berufssprachkurse des BAMF
Berufssprachkurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bauen auf den Integrationskursen auf und können direkt beim Arbeitgeber vor Ort stattfinden. Es gibt sie in Vollzeit und berufsbegleitend in Teilzeit, in Präsenz und virtuell. Den Kostenbeitrag kann laut BAMF der Arbeitgeber übernehmen.
Für den Einstieg beschreibt das BAMF den Job-Berufssprachkurs als arbeitsplatzbezogenes Format mit kurzer Laufzeit, nach Angaben des Amtes mit 100 bis 150 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (abgerufen am 18. September 2026). Zu den Inhalten zählen betriebliche Kommunikation mit Praxisbezug, etwa Arbeitsaufträge bestätigen, Besprechungen und die Sicherheitsunterweisung. Vorgesehen ist auch eine Mitwirkung des Betriebs, zum Beispiel durch Freistellung oder eine Hospitation der Lehrkraft.
Voraussetzung ist eine Teilnahmeberechtigung. Diese stellen das BAMF oder die Agentur für Arbeit aus, und die Entscheidung darüber trifft allein die jeweilige Stelle. Welches Sprachniveau für welche Tätigkeit realistisch ist, ordnet unser Ratgeber zu Deutschkenntnissen im Betrieb ein.
Wer entscheidet über eine Förderung der Weiterbildung Beschäftigter?
Über eine Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit. Die Bundesagentur für Arbeit informiert Unternehmen auf ihrer Seite zur Förderung von Weiterbildung über Zuschüsse zu Lehrgangskosten und über einen möglichen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten. Verbindliche Auskunft für Ihren Betrieb gibt der Arbeitgeber-Service der zuständigen Agentur.
Klären Sie vor Beginn einer Maßnahme, ob sie förderfähig ist und welche Unterlagen die Agentur erwartet. Für die Qualifizierung mehrerer Beschäftigter stellt die Bundesagentur ein Sammelantragsverfahren bereit. Eine Zusage können weder Sie noch ein Dienstleister vorwegnehmen.
Was Sie vor dem ersten Arbeitstag einer Kraft aus Albanien oder Kosovo klären
Die Einarbeitung beginnt mit Dingen, die nichts mit Sprache zu tun haben. Wer die neue Kraft am ersten Tag empfängt, wo sie sich umzieht, welche Schutzausrüstung bereitliegt und wie sie zur Schicht kommt — das entscheidet über die ersten Wochen. Zur Ankunft, zum Wohnen und zu den ersten Behördengängen finden Sie Hinweise unter Unterkunft und Ankunft.
Hirenord vermittelt Arbeitnehmer aus Albanien und Kosovo an Arbeitgeber in Deutschland. Zu den Leistungen für Arbeitgeber gehören die Vorauswahl geeigneter Bewerber, die Organisation von Bewerbungsgesprächen, Unterstützung bei Arbeitsverträgen und Beschäftigungsunterlagen sowie Unterstützung bei der Vorbereitung der Einreise. Über die Zustimmung entscheidet die Bundesagentur für Arbeit, über das Visum die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Den Ablauf davor beschreibt die Seite zur Westbalkanregelung.
Wenn Sie Personal aus Albanien oder Kosovo suchen und die Einarbeitung von Anfang an mitplanen wollen, können Sie sich als Arbeitgeber registrieren.
Häufige Fragen
Muss die Betriebsanweisung übersetzt werden?
Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung verlangen eine schriftliche Betriebsanweisung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache. Eine Übersetzung ist ein Weg dorthin, Bilder und einfache Sprache sind weitere. Bei Gefahrstoffen muss die Betriebsanweisung am Arbeitsplatz zugänglich sein. Rechtsstand 1. September 2026.
Reichen eine Übersetzungs-App oder ein dolmetschender Kollege als Unterweisung?
Die Vorschriften nennen kein bestimmtes Verfahren und kein bestimmtes Hilfsmittel. Sie verlangen, dass Unterweisung und Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache erfolgen. Ob ein Hilfsmittel diesen Maßstab im konkreten Fall erfüllt, verantwortet der Arbeitgeber; im Streitfall beurteilt es die zuständige Aufsichtsbehörde.
Wie oft muss die Unterweisung wiederholt werden?
Nach der Betriebssicherheitsverordnung erfolgt die Unterweisung vor der Verwendung der Arbeitsmittel und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich. Für Gefahrstoffe gilt eine mündliche, arbeitsplatzbezogene Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt zusätzlich eine Anpassung an die Gefährdungsentwicklung. Rechtsstand 1. September 2026.
Kann ein Berufssprachkurs im eigenen Betrieb stattfinden?
Das BAMF nennt als Orte den Kursträger oder direkt den Arbeitgeber vor Ort, in Präsenz oder virtuell. Die Kurse gibt es in Vollzeit und berufsbegleitend in Teilzeit. Ob eine Person teilnehmen kann, hängt von einer Teilnahmeberechtigung ab, die BAMF oder Agentur für Arbeit ausstellen.
Wer trägt die Kosten eines Berufssprachkurses?
Nach Angaben des BAMF kann der Kostenbeitrag vom Arbeitgeber übernommen werden. Für Weiterbildung Beschäftigter informiert die Bundesagentur für Arbeit über Zuschüsse zu Lehrgangskosten und einen möglichen Arbeitsentgeltzuschuss. Ob gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit; verbindliche Auskunft gibt der Arbeitgeber-Service.
Quellen
- § 12 ArbSchG – Unterweisung
- § 12 BetrSichV – Unterweisung und besondere Beauftragung
- § 14 GefStoffV – Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten
- Richtlinie 89/391/EWG (Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie)
- EU-OSHA: Napo – safety with a smile (sprachfreie Filme)
- BAMF: Deutsch für Beruf und Ausbildung (Informationen für Arbeitgeber)
- BAMF: Job-BSK – passgenauer Spracherwerb am Arbeitsplatz
- Bundesagentur für Arbeit: Förderung von Weiterbildung – Informationen für Unternehmen
Passend dazu
- Pflichten nach der Einreise: Betriebsnummer, SV-Meldung, Krankenkasse
- Aufenthaltstitel und Zusatzblatt lesen: darf diese Person bei uns arbeiten?
- Arbeitsvertrag Albanien: Welches Recht gilt bei einer Beschäftigung in Deutschland?
- Deutschkenntnisse im Betrieb: was nötig ist und was der Betrieb auffangen muss
- Unterkunft und Ankunft: die ersten Wochen in Deutschland
- Westbalkanregelung: Arbeitskräfte ohne Berufsabschluss einstellen
Thema: Alle Beiträge zum Thema „Pflichten rund um die Beschäftigung" · Unterkunft, Anmeldung und Ankunft organisieren
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