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Hirenord

EU-Fahrerbescheinigung für LKW-Fahrer aus Drittstaaten beantragen

Die EU-Fahrerbescheinigung brauchen LKW-Fahrer aus Drittstaaten, wenn sie für ein EU-Verkehrsunternehmen grenzüberschreitende Güterbeförderungen mit einer Gemeinschaftslizenz durchführen. Beantragt wird sie nicht vom Fahrer, sondern vom Unternehmen als Inhaber der Gemeinschaftslizenz. In Deutschland erteilt sie die nach Landesrecht zuständige Behörde. Diese Seite ordnet ein, wofür die Bescheinigung gebraucht wird, wer den Antrag stellt und wie sie sich von Führerschein und Schlüsselzahl 95 unterscheidet. Rechtsstand 1. September 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Aktualisiert am 16. September 2026 · 6 Min. Lesezeit

Wofür brauchen LKW-Fahrer aus Drittstaaten die EU-Fahrerbescheinigung?

Die EU-Fahrerbescheinigung weist nach, dass ein Fahrer aus einem Drittstaat rechtmäßig bei einem Verkehrsunternehmen in der EU beschäftigt ist. Rechtsgrundlage ist Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 über den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs. Die Bescheinigung besagt, dass der namentlich genannte Fahrer nach den Vorschriften des ausstellenden Mitgliedstaats über Beschäftigung und Berufsausbildung von Fahrern beschäftigt wird.

Gebraucht wird sie bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen mit einer Gemeinschaftslizenz. Die Gemeinschaftslizenz ist die Erlaubnis des Unternehmens für den Marktzugang, nicht ein Papier des Fahrers. Ist der Fahrer Drittstaatsangehöriger, tritt die Fahrerbescheinigung hinzu. Rechtsstand 1. September 2026.

Wer beantragt die EU-Fahrerbescheinigung – der Fahrer oder der Arbeitgeber?

Antragsteller ist das Verkehrsunternehmen, nicht der Fahrer. Die Fahrerbescheinigung wird auf Antrag des Inhabers der Gemeinschaftslizenz ausgestellt, und zwar für jeden Fahrer aus einem Drittstaat, den dieser rechtmäßig beschäftigt. Ein Bewerber kann sie also nicht auf eigene Faust besorgen, solange er keinen Arbeitgeber hat.

Daraus folgt ein einfacher Prüfstein für Bewerberinnen und Bewerber. Wer für die Beschaffung einer Fahrerbescheinigung Geld im Voraus verlangt, ist mit Vorsicht zu behandeln. Den Antrag stellt der Arbeitgeber als Lizenzinhaber. Hirenord verlangt von Bewerberinnen und Bewerbern keine Vorauszahlung.

Welche Stelle stellt die EU-Fahrerbescheinigung in Deutschland aus?

In Deutschland erteilt die nach Landesrecht zuständige Behörde die Fahrerbescheinigung nach Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009. So regelt es § 7b des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Eine einheitliche Bundesstelle für diese Bescheinigung gibt es damit nicht. Welches Amt zuständig ist, richtet sich nach dem Landesrecht am Sitz des Unternehmens.

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) informiert zum Güterkraftverkehr und kontrolliert ihn. Als ausstellende Stelle der Fahrerbescheinigung ist es dort nicht ausgewiesen. Ein Betrieb fragt deshalb bei der für den Güterkraftverkehr zuständigen Behörde seines Bundeslandes nach. Rechtsstand 1. September 2026.

Kernaussage: Die EU-Fahrerbescheinigung beantragt der Arbeitgeber als Inhaber der Gemeinschaftslizenz, nicht der Fahrer. Ausgestellt wird sie in Deutschland von der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Über den Antrag entscheidet diese Behörde im Einzelfall.

Wie lange gilt die Fahrerbescheinigung und wem gehört sie?

Die Gültigkeitsdauer legt der ausstellende Mitgliedstaat fest, höchstens jedoch fünf Jahre. Eigentümer der Fahrerbescheinigung ist der Verkehrsunternehmer. Er stellt sie dem Fahrer zur Verfügung, wenn dieser ein Fahrzeug mit der ihm erteilten Gemeinschaftslizenz führt. Die Bescheinigung ist nicht übertragbar.

Gültig bleibt sie nur, solange die Bedingungen ihrer Ausstellung erfüllt sind. Fallen diese Bedingungen weg, ist sie unverzüglich an die ausstellende Behörde zurückzugeben. Die Bescheinigung gehört also zum Unternehmen und nicht zum Fahrer. Was sonst noch zu klären ist, wenn eine Beschäftigung endet, steht im Beitrag zum Arbeitgeberwechsel unter der Westbalkanregelung.

Was passiert bei einer Kontrolle ohne Fahrerbescheinigung im Original?

Die Fahrerbescheinigung ist im Original mitzuführen. Wird sie nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht zur Prüfung ausgehändigt, können das Bundesamt und sonstige Kontrollberechtigte dem Fahrpersonal die Fortsetzung der Fahrt untersagen. Die Untersagung dauert an, bis die Unterlagen vorgelegt werden. Geregelt ist das in § 7 GüKG.

Ordnungswidrig handelt nach § 19 GüKG auch, wer als Fahrer mit Drittstaatsangehörigkeit eine Kabotagebeförderung nach Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 durchführt, ohne die Fahrerbescheinigung mitzuführen. Kabotage bezeichnet Beförderungen innerhalb eines anderen Mitgliedstaats. Eine Kopie im Handschuhfach hilft bei einer Kontrolle nicht weiter. Rechtsstand 1. September 2026.

Ersetzt die Fahrerbescheinigung die Schlüsselzahl 95 oder den Führerschein?

Die Fahrerbescheinigung kann im Güterverkehr zugleich als Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation dienen. Nach § 7 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) ist das möglich, wenn im Feld „Bemerkungen“ die Schlüsselzahl 95 eingetragen ist. Die Schlüsselzahl 95 steht für Grundqualifikation und Weiterbildung. Fehlt dieser Eintrag, ersetzt die Fahrerbescheinigung den Qualifikationsnachweis nicht.

Das BKrFQG gilt auch für Fahrer aus Drittstaaten, die von einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz beschäftigt oder eingesetzt werden (§ 1 BKrFQG). Fahrerlaubnis und Aufenthaltstitel ersetzt die Fahrerbescheinigung dagegen nicht. Diese beiden Punkte bleiben getrennt zu klären.

Was ein Betrieb vor dem ersten Einsatz eines LKW-Fahrers aus Albanien oder Kosovo klärt

Vier Punkte gehören vor den ersten Einsatz auf den Tisch: Aufenthalt und Beschäftigung, Fahrerlaubnis, Berufskraftfahrerqualifikation und – bei grenzüberschreitendem Verkehr – die Fahrerbescheinigung. Jeder Punkt hat eine eigene zuständige Stelle.

  • Aufenthalt und Beschäftigung: Über die Zustimmung entscheidet die Bundesagentur für Arbeit, über das Visum die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Wie der Weg über die Westbalkanregelung abläuft, steht im Ratgeber.
  • Fahrerlaubnis: Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort. Führerscheine aus Albanien (ausgestellt ab 24.01.2017) und aus Kosovo (ab 01.03.2018) sind ohne Prüfung umschreibbar. Welche Klassen und Ausnahmen das betrifft, weist Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aus; die Behörde entscheidet im Einzelfall.
  • Berufskraftfahrerqualifikation: Der Nachweis kann im Güterverkehr über eine gültige Fahrerbescheinigung mit der Schlüsselzahl 95 geführt werden.
  • Fahrerbescheinigung: Den Antrag stellt das Unternehmen als Inhaber der Gemeinschaftslizenz bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde.

Welche Aufgaben im Fahrbetrieb besetzt werden können, zeigt die Seite Berufskraftfahrer (LKW). Hirenord vermittelt Arbeitnehmer aus Albanien und Kosovo an Arbeitgeber in Deutschland und unterstützt beim Vorabzustimmungsverfahren. Wenn Sie Fahrpersonal suchen, können Sie sich als Arbeitgeber registrieren und Ihren Bedarf schildern.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Fahrerbescheinigung, wenn ich nur innerhalb Deutschlands fahre?

Die Fahrerbescheinigung nach Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 gehört zum grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit Gemeinschaftslizenz. Für rein innerstaatliche Fahrten trifft die Verordnung diese Regelung nicht. Ob im konkreten Einsatz eine Bescheinigung nötig ist, klärt der Betrieb mit der nach Landesrecht zuständigen Behörde.

Welche Behörde stellt die Fahrerbescheinigung in meinem Bundesland aus?

Nach § 7b GüKG erteilt die nach Landesrecht zuständige Behörde die Fahrerbescheinigung. Eine bundesweit einheitliche Stelle gibt es dafür nicht. Maßgeblich ist das Landesrecht am Sitz des Unternehmens; fragen Sie dort bei der für den Güterkraftverkehr zuständigen Behörde nach.

Reicht eine Kopie der Fahrerbescheinigung bei einer Kontrolle?

Nein. § 7 GüKG stellt darauf ab, dass die vorgeschriebene Fahrerbescheinigung im Original mitgeführt und auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt wird. Geschieht das nicht, können das Bundesamt und sonstige Kontrollberechtigte die Fortsetzung der Fahrt untersagen, bis die Unterlagen vorliegen.

Wie lange ist die Fahrerbescheinigung gültig?

Die Gültigkeitsdauer legt der ausstellende Mitgliedstaat fest, höchstens fünf Jahre. Sie gilt nur so lange, wie die Bedingungen ihrer Ausstellung erfüllt sind. Entfallen diese Bedingungen, ist die Bescheinigung unverzüglich an die ausstellende Behörde zurückzugeben.

Ist die Fahrerbescheinigung dasselbe wie die Gemeinschaftslizenz?

Nein. Die Gemeinschaftslizenz erlaubt dem Unternehmen den Marktzugang im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr. Die Fahrerbescheinigung kommt hinzu, wenn ein Fahrer Drittstaatsangehöriger ist, und wird auf Antrag des Lizenzinhabers für diesen Fahrer ausgestellt.

Kann ein Bewerber die Fahrerbescheinigung selbst beantragen?

Nein. Antragsberechtigt ist der Inhaber der Gemeinschaftslizenz, also das Verkehrsunternehmen. Bewerberinnen und Bewerber sollten misstrauisch sein, wenn jemand für die Beschaffung einer Fahrerbescheinigung Geld im Voraus verlangt.

Quellen

  1. § 7b GüKG – Fahrerbescheinigung
  2. § 7 GüKG – Mitführungs- und Aushändigungspflichten
  3. § 19 GüKG – Bußgeldvorschriften
  4. Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 (Basisdokument)
  5. EUR-Lex: Kurzfassung der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
  6. § 7 BKrFQG – Nachweis der Grundqualifikation und Weiterbildung
  7. § 1 BKrFQG – Anwendungsbereich
  8. Anlage 11 FeV
  9. BALM: Fragen und Antworten Güterkraftverkehr

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