Lkw-Führerschein verlängern: ärztliche und augenärztliche Untersuchung bei C und CE
Die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird für längstens fünf Jahre erteilt. Wer sie verlängern lassen will, stellt einen Antrag und weist zwei Dinge nach: die Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung und das Sehvermögen nach Anlage 6. Beides führt zu einer Untersuchung — die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 und die Untersuchung der Augen, die entweder ein Arzt oder ein Augenarzt bescheinigt. Diese Seite erklärt, was die Verordnung verlangt, welche Frist für den Antrag gilt und warum die 15 Jahre auf der Führerscheinkarte etwas anderes sind. Rechtsstand 1. September 2026. Die Seite ordnet die Regeln allgemein ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Aktualisiert am 21.10.2026 · 8 Min. Lesezeit · Mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionell geprüft
Wie lange gilt eine Fahrerlaubnis der Klassen C und CE?
Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE werden für längstens fünf Jahre erteilt. So steht es in § 23 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), also der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T gelten dagegen unbefristet.
Maßgeblich für den Beginn der Geltungsdauer ist nach § 23 FeV der Tag, an dem die Behörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt hat. Dass die Fahrerlaubnis der Klassen C und D befristet erteilt werden kann, ist bereits im Straßenverkehrsgesetz angelegt (§ 2 StVG). Die konkrete Dauer legt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde fest. Rechtsstand 1. September 2026.
Die Geltungsdauer der Klassen C und CE wird nach § 24 FeV auf Antrag des Inhabers verlängert. Die Behörde wird nicht von sich aus tätig. Der Arzttermin und der Antrag gehören deshalb in die Planung, bevor das Datum erreicht ist.
Fünf Jahre Fahrerlaubnis C/CE oder 15 Jahre Führerscheinkarte: welche Frist gilt wofür?
Fünf Jahre und 15 Jahre sind zwei verschiedene Fristen. Die eine betrifft die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE, die andere das Kartendokument, auf dem alle Klassen stehen.
| Kriterium | Fahrerlaubnis der Klassen C und CE | Führerschein als Dokument |
|---|---|---|
| Was befristet ist | Die Berechtigung, Fahrzeuge dieser Klassen zu führen | Die Karte, die über die Fahrerlaubnis ausgestellt wird |
| Dauer | Längstens fünf Jahre nach § 23 FeV | 15 Jahre bei Ausstellung ab dem 19. Januar 2013 nach § 24a FeV |
| Was zu tun ist | Antrag auf Verlängerung mit Nachweis nach Anlage 5 und Sehvermögen nach Anlage 6 | Umtausch des Dokuments; für vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine nennt § 24a FeV mit Anlage 8e den Zeitpunkt |
| Betroffene Klassen | Nur C1, C1E, C, CE sowie die Klassen D1, D1E, D und DE | Alle Klassen, die auf derselben Karte eingetragen sind |
Bei einem bereits verlängerten Führerschein ist für die Bemessung der 15 Jahre nach § 24a FeV der Tag maßgeblich, an dem die vorherige Befristung endet. Wer nur auf das Datum der Karte schaut, übersieht also den früheren Ablauf der Lkw-Klassen. Rechtsstand 1. September 2026.
Was verlangt die FeV für die Verlängerung der Klassen C und CE?
§ 24 FeV nennt für die Verlängerung der Klassen C und CE drei Punkte. Es braucht einen Antrag des Inhabers bei der nach Landesrecht zuständigen Stelle. Nachzuweisen sind die Eignung nach Anlage 5 Nr. 1 und 3 und die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6. Außerdem dürfen keine Tatsachen vorliegen, die annehmen lassen, dass eine der übrigen Erteilungsvoraussetzungen der §§ 7 bis 19 FeV fehlt.
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer gestellt werden. Damit steht ein festes Zeitfenster für Arzttermin, Sehuntersuchung und Antrag. Eine erneute Fahrprüfung nennt § 24 FeV für die Verlängerung nicht; die Vorschrift stellt auf den Antrag und die Nachweise ab. Über den Antrag entscheidet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Rechtsstand 1. September 2026.
Welcher Arzt darf die Untersuchung nach Anlage 5 für C und CE machen?
Für die Klassen C, C1, CE und C1E verlangt § 11 Abs. 9 FeV einen Nachweis nach Anlage 5 — und zwar sowohl bei der Erteilung als auch bei der Verlängerung. Untersucht wird, ob Anzeichen für Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausschließen. Der Nachweis wird nach dem Muster der Anlage 5 erstellt.
Anlage 5 zählt abschließend auf, wer untersuchen darf. Dazu gehören unter anderem:
- ein Arzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation
- ein Arzt des Gesundheitsamts oder ein anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung
- ein Arzt mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin
- ein Facharzt für Rechtsmedizin
- ein Arzt einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
Die zusätzlichen Anforderungen an Belastbarkeit und Orientierungsleistung, die Anlage 5 ebenfalls regelt, betreffen die Klassen D, D1, DE und D1E sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Für C und CE gelten sie nicht. Rechtsstand 1. September 2026.
Augen bei C und CE: Bescheinigung vom Arzt oder augenärztliches Gutachten?
Wer die Klassen C, C1, CE oder C1E neu beantragt oder verlängern lässt, muss sich nach § 12 Abs. 6 FeV einer Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 unterziehen. Vorzulegen ist entweder eine Bescheinigung eines Arztes nach Anlage 6 Nr. 2.1 oder eine augenärztliche Bescheinigung nach Anlage 6 Nr. 2.2. Der einfache Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle gehört zu den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T — er deckt die Lkw-Klassen nicht ab.
Anlage 6 nennt für diese Klassen Mindestwerte der Sehschärfe: 0,8 für das bessere Auge beziehungsweise beidäugig und 0,5 für das schlechtere Auge. Im Einzelfall kann bei C, CE, C1 und C1E unter Berücksichtigung von Fahrerfahrung und Fahrzeugnutzung der Wert des schlechteren Auges darunter liegen. 0,1 darf dabei nicht unterschritten werden, und es ist ein augenärztliches Gutachten erforderlich. Ob sie diesen Einzelfall annimmt, entscheidet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Bestehen Zweifel am ausreichenden Sehvermögen und findet eine augenärztliche Untersuchung statt, soll diese nach § 12 Abs. 6 FeV auch die Dämmerungssehschärfe und die Blendempfindlichkeit umfassen. Rechtsstand 1. September 2026.
Alte Fahrerlaubnis der Klasse 2: Befristung bis zum 50. Lebensjahr
Bei einer bis zum 31. Dezember 1998 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse 2 wird die daraus umgestellte Fahrerlaubnis der Klassen C und CE nach § 76 FeV bis zum Tag der Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Danach greift das normale Verfahren: Für die Verlängerung und für die Erteilung nach Ablauf der Geltungsdauer ist § 24 FeV entsprechend anzuwenden.
Für ältere Fahrer bedeutet das in der Praxis denselben Weg wie bei jeder Verlängerung. Es braucht den Antrag, den ärztlichen Nachweis nach Anlage 5 und die Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6. § 76 FeV enthält mehrere Fallgruppen und Stichtage — welche davon auf einen bestimmten Führerschein passt, klärt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Rechtsstand 1. September 2026.
Was ein Betrieb vor dem Ablauf der Klassen C und CE klären kann
Fragen Sie Ihre Fahrer nach dem Ablaufdatum ihrer Klassen C und CE, nicht nur nach dem Datum auf der Karte. Der Antrag auf Verlängerung ist nach § 24 FeV frühestens sechs Monate vor Ablauf möglich. In dieses Fenster gehören der Termin für die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 und die Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6. Welche Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind und welche Gebühr anfällt, nennt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Zuständig ist die nach Landesrecht bestimmte Stelle — in vielen Fällen die Führerscheinstelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt am Wohnort des Fahrers. Ein Anhaltspunkt für die richtige Stelle: Sie nimmt den Antrag nach § 24 FeV entgegen und benennt die Nachweise nach Anlage 5 und Anlage 6. Arbeitsmedizinische Untersuchungen im Betrieb laufen getrennt davon.
Bringt ein Fahrer einen Führerschein aus dem Ausland mit, ist die Umschreibung ein eigener Schritt mit eigener Frist und eigenen Unterlagen. Die EU-Fahrerbescheinigung für Fahrer aus Drittstaaten behandeln wir ebenfalls auf einer eigenen Seite. Welche Aufgaben im Fahrerberuf anfallen, lesen Sie unter Berufskraftfahrer. Wenn Sie Fahrer oder Helfer aus Albanien und Kosovo suchen, können Sie sich als Arbeitgeber registrieren.
Häufige Fragen
Wie oft muss die Fahrerlaubnis für Lkw verlängert werden?
Die Klassen C1, C1E, C und CE werden nach § 23 FeV für längstens fünf Jahre erteilt. Danach ist eine Verlängerung auf Antrag nötig. Die konkrete Dauer steht im Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde. Rechtsstand 1. September 2026.
Wie früh kann ich die Verlängerung der Klassen C und CE beantragen?
Nach § 24 FeV frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer. Der Antrag geht an die nach Landesrecht zuständige Stelle. Ärztliche Untersuchung und Untersuchung des Sehvermögens sollten in dieses Fenster passen, damit die Nachweise beim Antrag vorliegen.
Reicht für C und CE der normale Sehtest wie beim Pkw-Führerschein?
Nein. § 12 Abs. 6 FeV verlangt für C, C1, CE und C1E eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2. Vorzulegen ist eine Bescheinigung eines Arztes nach Anlage 6 Nr. 2.1 oder eine augenärztliche Bescheinigung nach Anlage 6 Nr. 2.2. Der einfache Sehtest bei einer Sehteststelle gehört zu den Klassen AM, A, B und weiteren.
Muss bei der Verlängerung erneut eine Fahrprüfung abgelegt werden?
§ 24 FeV nennt für die Verlängerung keine erneute Fahrprüfung. Die Vorschrift stellt auf den Antrag, den Nachweis der Eignung nach Anlage 5 und die Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 ab. Über den Antrag entscheidet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Ist die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 dasselbe wie eine Untersuchung im Betrieb?
Die Fahrerlaubnisbehörde verlangt nach § 11 Abs. 9 FeV den Nachweis nach Anlage 5 der FeV. Anlage 5 zählt auf, welche Arztgruppen diesen Nachweis ausstellen dürfen, darunter Ärzte mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Ob eine bereits erfolgte Untersuchung diesen Nachweis erfüllt, klären Fahrer und Arzt vorab mit der Behörde.
Warum steht auf meinem Führerschein ein Datum in 15 Jahren, obwohl C und CE früher ablaufen?
Die 15 Jahre nach § 24a FeV betreffen das Kartendokument, das ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE gilt dagegen nach § 23 FeV längstens fünf Jahre. Beide Fristen laufen unabhängig voneinander.
Quellen
- § 2 StVG – Fahrerlaubnis, Befristung für die Klassen C und D
- § 11 FeV – Eignung, Absatz 9: Nachweis nach Anlage 5
- § 12 FeV – Sehvermögen, Absatz 6 für die Klassen C, C1, CE, C1E
- § 23 FeV – Geltungsdauer der Fahrerlaubnis
- § 24 FeV – Verlängerung von Fahrerlaubnissen
- § 24a FeV – Gültigkeit der Führerscheine
- § 76 FeV – Übergangsrecht, Klasse 2
- Anlage 5 FeV – Eignungsuntersuchung für die Klassen C, C1, CE, C1E und weitere
- Anlage 6 FeV – Anforderungen an das Sehvermögen
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