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Lohnabrechnung verstehen: welche Zeilen die Zuschläge zeigen und wie Sie Wochenendstunden prüfen

Zuschläge stehen auf der Lohnabrechnung als eigene Zeilen im Block der Bezüge, denn jeder Bezug muss nach Bezeichnung und Betrag einzeln nach Art ausgewiesen sein. Ob Ihre Wochenendstunden abgerechnet wurden, prüfen Sie in zwei Schritten: erst im Arbeitsvertrag, ob ein Zuschlag zugesagt ist, dann in der Zeitaufzeichnung, ob die Stunden dort erfasst sind. Diese Seite erklärt, welche Angaben eine Abrechnung enthalten muss, warum manche Zuschläge als steuerfrei gekennzeichnet sind und an wen Sie sich wenden, wenn Stunden fehlen. Sie ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Aktualisiert am 11.10.2026 · 8 Min. Lesezeit · Mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionell geprüft

Welche Angaben muss eine Lohnabrechnung in Deutschland enthalten?

Die Lohnabrechnung muss in Textform vorliegen und den Abrechnungszeitraum sowie die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts ausweisen. Zur Zusammensetzung gehören Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen und sonstigen Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge sowie Abschlagszahlungen und Vorschüsse (§ 108 GewO). Die Entgeltbescheinigungsverordnung nennt die Mindestangaben im Einzelnen.

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers sowie Name, Anschrift und Geburtsdatum der beschäftigten Person
  • Versicherungsnummer und Beginn der Beschäftigung
  • bescheinigter Abrechnungszeitraum und die Zahl der darin enthaltenen Steuer- und Sozialversicherungstage
  • Bezeichnung und Betrag sämtlicher Bezüge und Abzüge einzeln nach Art, jeweils mit der Angabe, ob sie laufend oder einmalig sind
  • Gesamtbruttoentgelt, die gesetzlichen Abzüge und das Nettoentgelt als Differenz

Daraus ergibt sich die Lesereihenfolge jeder Abrechnung: Kopfdaten, Bezüge einzeln, Gesamtbrutto, Abzüge, Netto. Wer seine erste Abrechnung in Deutschland in der Hand hält, arbeitet sie am besten in genau dieser Reihenfolge durch. Die Pflicht zur Abrechnung entfällt, wenn sich gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nichts geändert hat.

Wo auf der Lohnabrechnung stehen die Zuschläge und wie heißen diese Zeilen?

Zuschläge erscheinen im Block der Bezüge, getrennt vom Grundlohn und mit eigenem Betrag. Die Entgeltbescheinigungsverordnung verlangt Bezeichnung und Betrag sämtlicher Bezüge einzeln nach Art. Sie verlangt außerdem die Angabe, ob ein Bezug sich auf den steuerpflichtigen Arbeitslohn, das Sozialversicherungsbruttoentgelt und das Gesamtbruttoentgelt auswirkt.

An diesen Kennzeichen erkennen Sie, warum ein Zuschlag zwar im Gesamtbrutto auftaucht, das Steuerbrutto aber nicht erhöht. Ein Grundlohn, ein Nachtzuschlag und ein Sonntagszuschlag gehören damit in drei verschiedene Zeilen, nicht in eine Summe.

Vorgeschrieben sind die Inhalte der Abrechnung, nicht die Beschriftung der Zeilen. Jedes Abrechnungsprogramm benennt Zeilen etwas anders. Suchen Sie deshalb nicht nach einem bestimmten Wort, sondern nach einer Zeile, die neben dem Grundlohn steht, einen eigenen Betrag trägt und sich auf Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit bezieht.

Warum ist ein Zuschlag auf der Lohnabrechnung als steuerfrei gekennzeichnet und ein anderer nicht?

Der Vermerk steuerfrei geht auf das Einkommensteuergesetz zurück. Zuschläge, die neben dem Grundlohn für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden, bleiben steuerfrei, soweit sie bestimmte Anteile des Grundlohns nicht übersteigen (§ 3b EStG). Grundlohn ist dabei der laufende Arbeitslohn, der für die regelmäßige Arbeitszeit zusteht, umgerechnet in einen Stundenlohn.

  • 25 Prozent für Nachtarbeit, unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen 40 Prozent für Arbeit zwischen 0 und 4 Uhr
  • 50 Prozent für Sonntagsarbeit
  • 125 Prozent für gesetzliche Feiertage und für den 31. Dezember ab 14 Uhr
  • 150 Prozent für den 24. Dezember ab 14 Uhr, den 25. und 26. Dezember sowie den 1. Mai

Der Samstag kommt in dieser Aufzählung nicht vor. Wochenende ist kein einheitlicher Rechtsbegriff: Ein Samstagszuschlag wird steuerlich nicht wie ein Sonntagszuschlag behandelt. Wie weit die steuerfreien Grenzen reichen, steht ausführlich unter Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlag.

Nachtarbeit im Steuerrecht und Nachtzeit im Arbeitszeitgesetz: zwei verschiedene Begriffe

Nachtarbeit bedeutet im Steuerrecht etwas anderes als im Arbeitszeitgesetz. Für die Zuschlagszeile auf der Lohnabrechnung zählt die steuerliche Definition, für Ausgleich und Schutz der Beschäftigten die arbeitszeitrechtliche.

Nachtarbeit im Steuerrecht und Nachtzeit im Arbeitszeitgesetz: zwei verschiedene Begriffe
KriteriumSteuerrecht (§ 3b EStG)Arbeitszeitgesetz (§ 6 ArbZG)
ZeitraumNachtarbeit ist die Arbeit von 20 bis 6 UhrNachtzeit ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr
Zweck der RegelLegt fest, bis zu welchem Anteil des Grundlohns ein gezahlter Zuschlag steuerfrei bleibtRegelt den Ausgleich für Nachtarbeitnehmer, soweit keine tariflichen Ausgleichsregelungen bestehen
Form des AusgleichsImmer Geld, denn es geht um die Besteuerung eines gezahlten ZuschlagsAngemessene Zahl bezahlter freier Tage oder angemessener Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt
Höhe25 Prozent des Grundlohns, unter den gesetzlichen Voraussetzungen 40 Prozent zwischen 0 und 4 UhrDas Gesetz nennt keinen Prozentsatz, sondern spricht von einem angemessenen Zuschlag
Folge für die AbrechnungZuschlagszeile getrennt vom Grundlohn, häufig mit Kennzeichnung als steuerfreiFreie Tage erscheinen nicht als Zuschlagszeile, sondern im Dienstplan

Erster Prüfschritt: Steht der Wochenendzuschlag überhaupt in Ihrem Arbeitsvertrag?

Ein Zuschlag entsteht nicht durch die Lohnabrechnung, sondern durch Vertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Der Arbeitgeber muss in die Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen die Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts aufnehmen. Dazu zählen die Vergütung von Überstunden, Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen, jeweils getrennt anzugeben, nebst Fälligkeit und Art der Auszahlung (§ 2 NachwG).

Lesen Sie deshalb zuerst den Vertrag und erst danach die Abrechnung. Eine Zuschlagszeile ohne vertragliche Grundlage und eine vertragliche Zusage ohne Zeile sind zwei verschiedene Probleme. Welche Angaben ein Arbeitsvertrag enthalten muss, steht unter Pflichtangaben im Arbeitsvertrag.

Für Sonntagsarbeit sieht das Arbeitszeitgesetz einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen einschließlich des Beschäftigungstags vor (§ 11 ArbZG). Der Ausgleich erfolgt also in Zeit. Ein allgemeiner gesetzlicher Geldzuschlag für Sonntagsarbeit folgt daraus nicht. Wer am Sonntag gearbeitet hat, prüft deshalb beides: den Ersatzruhetag im Dienstplan und die vertraglich zugesagte Zuschlagszeile auf der Abrechnung.

Zweiter Prüfschritt: Stimmen die abgerechneten Stunden mit den Zeitaufzeichnungen überein?

Die Gegenprobe zur Lohnabrechnung ist die Arbeitszeitaufzeichnung, nicht das Gedächtnis. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen und die Nachweise mindestens zwei Jahre aufzubewahren (§ 16 ArbZG). In den Bereichen mit besonderen mindestlohnrechtlichen Pflichten sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen, spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertags.

Führen Sie zusätzlich eine eigene einfache Liste. So vergleichen Sie Ihre Wochenendstunden Zeile für Zeile mit der Abrechnung.

  • Datum, Beginn, Ende und Pausen jedes Arbeitstags notieren, besonders an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen
  • Stundenzettel, Dienstplan oder Ausdruck der Zeiterfassung aufheben
  • die Summe mit der Stundenangabe und dem Abrechnungszeitraum auf der Lohnabrechnung vergleichen
  • prüfen, ob für die Sonntags- oder Nachtstunden eine eigene Zuschlagszeile erscheint

Welche Unterlagen im Betrieb vorliegen müssen, zeigt auch die Seite zur Zollkontrolle und Arbeitszeitaufzeichnung.

Die Wochenendstunden fehlen auf der Abrechnung: was jetzt zu tun ist

Sprechen Sie zuerst die Abrechnungsstelle oder die Führungskraft im Betrieb an, mit Datum, Uhrzeiten und Ihrer eigenen Aufzeichnung. Eine mögliche Erklärung ist ein Arbeitszeitkonto. Stunden über die vertraglich geschuldete Arbeitszeit hinaus dürfen dort eingestellt werden, wenn die Führung des Kontos schriftlich vereinbart ist. Nach den Angaben der Zollverwaltung dürfen monatlich höchstens 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit eingestellt werden, und der Ausgleich durch bezahlte Freizeit oder Zahlung muss spätestens zwölf Kalendermonate nach der Erfassung erfolgen.

Beim Zahlungszeitpunkt hilft die Fälligkeitsregel: Der Mindestlohn ist zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen, spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Monat der Arbeitsleistung folgt. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 13,90 Euro brutto je Stunde (Rechtsstand 1. September 2026). Ob und wie einzelne Zulagen und Zuschläge auf den Mindestlohn angerechnet werden, hängt vom Einzelfall ab; die Zollverwaltung führt dazu eine eigene Fachseite.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung prüft die Zahlung des Mindestlohns und verfolgt Verstöße. Hinweise nimmt das zuständige Hauptzollamt schriftlich oder telefonisch entgegen, auch anonym. Den eigenen Zahlungsanspruch müssen Beschäftigte jedoch selbst gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen. Der Zoll zahlt kein Geld aus.

Betriebe, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Albanien oder Kosovo einstellen und den Lohn von Anfang an sauber dokumentieren wollen, können sich als Arbeitgeber registrieren.

Häufige Fragen

Welche Zeile auf der Lohnabrechnung ist der Sonntagszuschlag?

Eine feste Bezeichnung dafür gibt es nicht, denn vorgeschrieben sind die Inhalte, nicht die Beschriftung der Zeilen. Jeder Bezug muss nach Bezeichnung und Betrag einzeln nach Art ausgewiesen sein. Suchen Sie also im Block der Bezüge nach einer Zeile neben dem Grundlohn, die sich auf Sonntagsarbeit bezieht und einen eigenen Betrag trägt.

Warum steht bei einem Zuschlag steuerfrei und beim Samstagszuschlag nicht?

Steuerfrei bleiben nach § 3b EStG Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, soweit sie bestimmte Anteile des Grundlohns nicht übersteigen. Der Samstag ist in dieser Aufzählung nicht genannt. Ein Samstagszuschlag kann vertraglich vereinbart sein, wird steuerlich aber nicht wie ein Sonntagszuschlag behandelt.

Wo sehe ich auf der Lohnabrechnung, welcher Zeitraum abgerechnet wurde?

Der bescheinigte Abrechnungszeitraum gehört zu den Mindestangaben der Entgeltbescheinigung, ebenso die Zahl der darin enthaltenen Steuer- und Sozialversicherungstage. Beides steht im Kopfteil der Abrechnung. Vergleichen Sie diesen Zeitraum mit Ihren eigenen Aufzeichnungen, bevor Sie einzelne Stunden suchen.

Bekomme ich für Sonntagsarbeit Geld oder einen freien Tag?

Das Arbeitszeitgesetz sieht für Sonntagsarbeit einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen einschließlich des Beschäftigungstags vor, also einen Ausgleich in Zeit. Ein Geldzuschlag muss zusätzlich vereinbart sein, etwa im Arbeits- oder Tarifvertrag. Prüfen Sie deshalb den Dienstplan und den Vertrag.

Wie lange darf der Arbeitgeber mit der Zahlung warten?

Der Mindestlohn ist zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt zu zahlen, spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Monat der Arbeitsleistung folgt. Für darüber hinausgehende Entgeltbestandteile gilt, was im Vertrag als Fälligkeit und Art der Auszahlung vereinbart ist.

Wie lange sollte ich meine Lohnabrechnungen aufbewahren?

Die Deutsche Rentenversicherung rät, Gehaltsabrechnungen und Sozialversicherungsnachweise aufzubewahren, bis der Rentenanspruch geklärt ist. Vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigungen dienen als Nachweis der Beitragszahlung. Prüfen Sie den Versicherungsverlauf auf Lücken, denn alte Nachweise sind später schwer zu beschaffen. Ihre Versicherungsnummer finden Sie auf der Entgeltbescheinigung.

Quellen

  1. § 108 GewO – Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts
  2. § 1 EBV – Inhalt der Entgeltbescheinigung
  3. § 3b EStG – Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
  4. § 2 NachwG – Nachweispflicht
  5. § 6 ArbZG – Nacht- und Schichtarbeit
  6. § 11 ArbZG – Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
  7. § 16 ArbZG – Aushang und Arbeitszeitnachweise
  8. § 1 MiLoV5 – Höhe des Mindestlohns
  9. Zoll – Sonstige Pflichten: Aufzeichnung der Arbeitszeit
  10. Zoll – Fälligkeit des Mindestlohnanspruchs
  11. Zoll – Fälligkeit und Arbeitszeitflexibilisierung (Arbeitszeitkonto)
  12. Zoll – Sonstige Lohnbestandteile: Zulagen und Zuschläge
  13. Zoll – Zuständigkeiten bei der Auskunftserteilung
  14. Zoll – Wo kann ich Schwarzarbeit melden?
  15. BMAS – Regelungen zur Arbeitszeit
  16. BMAS – Dokumentationspflicht beim Mindestlohn
  17. Deutsche Rentenversicherung – Dokumente für den Rentenanspruch aufbewahren

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