Mindestlohn Bau: zählen Auslösung, Wegegeld und Unterkunft mit?
Auslösung, Wegegeld und erstattete Fahrtkosten zählen nicht zum Mindestlohn. Sie kommen zum Stundenlohn hinzu, statt ihn aufzufüllen. Der Zoll stellt zum gesetzlichen Mindestlohn klar: Aufwandsentschädigungen, vor allem die Erstattung tatsächlich angefallener Kosten, sind nicht anrechenbar. Auch ein Wegegeld für besondere Fahraufwendungen ist dort kein anrechenbarer Lohnbestandteil. Am Bau kommt ein Branchenmindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) hinzu, dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen. Diese Seite ordnet die einzelnen Lohnbestandteile ein und nennt die Stellen, die im Streitfall entscheiden. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtsstand aller Angaben: 1. September 2026.
Aktualisiert am 13.10.2026 · 8 Min. Lesezeit · Mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionell geprüft
Zählen Auslösung und Wegegeld zum Mindestlohn am Bau oder kommen sie obendrauf?
Auslösung und Wegegeld gleichen Aufwand aus, nicht Arbeitsleistung. Zum gesetzlichen Mindestlohn stellt der Zoll fest: Aufwandsentschädigungen, insbesondere die Erstattung tatsächlich angefallener Kosten, können nicht angerechnet werden. Genannt sind dort unter anderem Fahrten zu Kundeneinsätzen und die Teilnahme an Fortbildungen. Ein Wegegeld, das besondere Fahraufwendungen des Arbeitnehmers abgelten soll, ist danach kein anrechenbarer Lohnbestandteil.
Ein höherer Stundensatz ersetzt den Aufwandsersatz nicht. Eine Kompensation von Zuschlägen und Zulagen durch erhöhte Löhne oder höhere Akkord- und Stundensätze ist nach der Darstellung des Zolls nicht zulässig. Ausdrücklich genannt werden dort Reisekostenerstattung, Verpflegungszuschuss und Auslösung. Für Beschäftigte, die aus beruflichen Gründen von ihrem Wohnort abwesend sind, gehören Zulagen oder Kostenerstattungen für Reise, Unterbringung und Verpflegung zu den zwingenden Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG).
Rechnen Sie am Bau mit zwei getrennten Töpfen: Der Stundenlohn vergütet die Arbeit, Auslösung und Wegegeld ersetzen Aufwand. Wer den Aufwandsersatz in den Stundenlohn hineinrechnet, füllt den Mindestlohn mit Geld auf, das dafür nicht bestimmt ist. Ob eine einzelne Zulage anrechenbar ist, hängt von der konkreten Vereinbarung und dem einschlägigen Tarifvertrag ab. Im Prüffall bewertet das die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, über Zahlungsansprüche entscheiden die Arbeitsgerichte.
Branchenmindestlohn am Bau und gesetzlicher Mindestlohn: welcher Satz gilt und wo steht er?
Am Bau stehen zwei Lohnuntergrenzen nebeneinander: der gesetzliche Mindestlohn für alle Branchen und der Branchenmindestlohn des Bauhauptgewerbes. Die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gehen dem Mindestlohngesetz vor, soweit der Branchenmindestlohn den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreitet.
| Kriterium | Gesetzlicher Mindestlohn | Branchenmindestlohn Bau |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Mindestlohngesetz, gilt branchenübergreifend | Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag oder Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz |
| Höhe 2026 | 13,90 Euro brutto je Zeitstunde | 15,86 Euro brutto je Stunde; die gültigen Sätze und Lohngruppen führt die Zoll-Übersicht der Branchen-Mindestlöhne |
| Fälligkeit des Lohns | richtet sich nach dem Mindestlohngesetz | ergibt sich aus dem Mindestlohn-Tarifvertrag oder der Rechtsverordnung der Branche |
| Aufwandsersatz wie Auslösung | Erstattung tatsächlich angefallener Kosten ist nach Darstellung des Zolls nicht anrechenbar | Zulagen und Erstattungen für Reise, Unterbringung und Verpflegung gehören zu den zwingenden Arbeitsbedingungen |
| Arbeitgeber mit Sitz im Ausland | gilt für die Arbeit in Deutschland unabhängig vom Sitz des Arbeitgebers | Pflicht, die vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen zu gewähren und Beiträge an die gemeinsame Einrichtung zu leisten |
Welcher Satz und welche Lohngruppe für eine bestimmte Tätigkeit gilt, ergibt sich aus dem Tarifvertrag oder der Rechtsverordnung. Der Zoll stellt die Übersicht der Branchen-Mindestlöhne und die Tarifvertragstexte bereit. Zur Einordnung der Sätze im Bauhauptgewerbe finden Sie mehr unter Mindestlohn im Bauhauptgewerbe 2026. Rechtsstand der Beträge: 1. September 2026.
Was gehört nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz am Bau zur Entlohnung?
Zur Entlohnung gehören alle Bestandteile der Vergütung, die der Arbeitnehmer für die Arbeitsleistung erhält — in bar oder als Sachleistung. Das Gesetz nennt die Grundvergütung, auch soweit sie an Art der Tätigkeit, Qualifikation, Berufserfahrung und Region anknüpft. Hinzu kommen Zulagen, Zuschläge und Gratifikationen einschließlich Überstundensätze (§ 2a AEntG).
Aus dieser Aufzählung folgt nicht, dass jede Zulage auf den Bau-Mindestlohn angerechnet werden darf. § 2a AEntG beschreibt, was tariflich geschuldete Entlohnung ist. Die Frage der Anrechnung ist davon zu trennen. Zahlungen, die entstandenen Aufwand ersetzen, vergüten keine Arbeitsleistung.
Für den Aufwendungsersatz gelten die allgemein in Deutschland anwendbaren Regeln. Der Zoll verweist auf den auf Arbeitsverhältnisse entsprechend angewandten § 670 BGB. Erstattungsfähig sind danach Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung stehen, erforderlich waren und nicht bereits anderweitig abgegolten sind. Reise- und Unterbringungskosten sowie Verpflegungszuschüsse fallen darunter, wenn die Arbeit außerhalb des gewöhnlichen Arbeitsorts angeordnet wurde.
Entsendezulage: wann darf sie auf den Bau-Mindestlohn angerechnet werden?
Eine Entsendezulage kann auf die Entlohnung angerechnet werden, wenn ein im Ausland ansässiger Arbeitgeber sie für die Zeit der Arbeit in Deutschland zahlt. Ausgenommen ist der Teil, der Kosten erstattet, die durch die Entsendung tatsächlich entstanden sind. Als solche Entsendekosten gelten insbesondere Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten (§ 2b AEntG).
Fehlt die Aufschlüsselung, geht das Gesetz den strengen Weg. Legen die für das Arbeitsverhältnis geltenden Arbeitsbedingungen nicht fest, welcher Teil der Entsendezulage Entlohnung und welcher Teil Kostenerstattung ist, wird unwiderleglich vermutet: Die gesamte Zulage gilt als Erstattung von Entsendekosten. Anrechenbar ist sie dann nicht.
Praktisch heißt das für Baubetriebe: Wer eine Zulage anrechnen will, muss sie vorher schriftlich aufteilen. Die Regel betrifft Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die nach Deutschland entsenden. Stellt ein deutscher Betrieb eine Kraft selbst ein, liegt keine Entsendung vor; dann richtet sich die Anrechnung nach den allgemeinen Regeln.
Darf der Betrieb die Unterkunft vom Stundenlohn des Bauhelfers abziehen?
Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszuzahlen. Sachbezüge wie eine gestellte Unterkunft dürfen nur dann als Teil des Entgelts gelten, wenn das vereinbart ist. Zusätzlich muss es dem Interesse des Arbeitnehmers oder der Eigenart des Arbeitsverhältnisses entsprechen. Der Wert vereinbarter Sachbezüge darf die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts nicht übersteigen (§ 107 GewO).
Zum gesetzlichen Mindestlohn hält der Zoll fest: Der Mindestlohn ist grundsätzlich als Geldzahlung zu berechnen und auszuzahlen, eine Abgeltung durch Sachleistungen ist grundsätzlich nicht zulässig. Wie hoch ein Abzug für eine Unterkunft im Einzelfall sein darf, hängt von der Vereinbarung und der Pfändungsgrenze ab. Prüft der Zoll den Fall, bewertet er die konkrete Abrechnung. Mehr dazu in Unterkunft, Arbeitskleidung oder Fahrten vom Stundenlohn abziehen.
Wer prüft am Bau, ob der Mindestlohn richtig berechnet ist?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung prüft die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, auch auf Baustellen. Arbeitgeber im In- und Ausland, die unter einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag oder eine Rechtsverordnung fallen, müssen ihren Beschäftigten mindestens die dort vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen gewähren. Sie müssen außerdem die Beiträge an die gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien leisten (§ 8 AEntG).
Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden (§ 23 AEntG). Über Zahlungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis entscheiden im Streitfall die Arbeitsgerichte. Welche Stelle welche Auskunft zum Mindestlohn erteilt, listet der Zoll in einer eigenen Übersicht auf. Welche Unterlagen bei einer Prüfung vorliegen müssen, lesen Sie unter Zollkontrolle auf der Baustelle.
Welche Angaben trennen Lohn und Aufwandsersatz in der Bauabrechnung sauber?
Eine Abrechnung am Bau sollte für jede Zahlung erkennen lassen, wofür sie geleistet wird. Entlohnung und Aufwandsersatz gehören in getrennte Zeilen. Das erleichtert die Prüfung und zeigt dem Beschäftigten, was er für die Arbeitszeit erhält.
- Stundenlohn und geleistete Stunden getrennt ausweisen, nicht mit Zulagen vermischen
- Auslösung, Wegegeld und Fahrtkostenerstattung als eigene Lohnarten führen
- Bei einer Entsendezulage schriftlich festhalten, welcher Teil Entlohnung und welcher Teil Kostenerstattung ist
- Eine Unterkunftsvereinbarung schriftlich fassen und den angesetzten Wert nachvollziehbar machen
- Arbeitszeitaufzeichnungen so führen, dass sie bei einer Prüfung vorgelegt werden können
Bewerberinnen und Bewerber sollten misstrauisch werden, wenn ein Vermittler Geld im Voraus verlangt. Hirenord verlangt von Bewerbern keine Vorauszahlung; wer die Vermittlung bezahlt, steht vorher schriftlich im Vertrag. Diese Seite ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Wenn Sie Bauhelfer aus Albanien oder dem Kosovo suchen, können Sie sich als Arbeitgeber registrieren und Ihren Bedarf schildern.
Häufige Fragen
Zählt die Auslösung zum Mindestlohn oder kommt sie obendrauf?
Die Auslösung ersetzt Aufwand und vergütet keine Arbeitsleistung. Der Zoll stellt zum gesetzlichen Mindestlohn klar, dass Aufwandsentschädigungen und die Erstattung tatsächlich angefallener Kosten nicht angerechnet werden können. Eine Kompensation solcher Zahlungen durch höhere Löhne oder höhere Akkord- und Stundensätze ist nach dieser Darstellung nicht zulässig.
Darf der Arbeitgeber das Wegegeld in den Stundenlohn einrechnen?
Ein Wegegeld, das besondere Fahraufwendungen des Arbeitnehmers abgelten soll, ist nach der Darstellung des Zolls kein anrechenbarer Lohnbestandteil. Es gehört deshalb in eine eigene Zeile der Abrechnung. Ob eine konkrete Zahlung im Einzelfall Aufwandsersatz oder Entlohnung ist, bewertet im Prüffall die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Zählen Nacht- und Erschwerniszuschläge am Bau zum Mindestlohn?
Ob ein bestimmter Zuschlag anrechenbar ist, hängt von der konkreten Vereinbarung und dem einschlägigen Tarifvertrag ab. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zählt Zulagen, Zuschläge und Gratifikationen zu den Bestandteilen der Entlohnung, regelt damit aber nicht jede Anrechnungsfrage. Die Bewertung im Prüffall nimmt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit vor.
Gilt der Bau-Mindestlohn auch für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer?
Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland, die unter einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag oder eine Rechtsverordnung fallen, müssen die dort vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen gewähren. Sie müssen zudem Beiträge an die gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien leisten. Eine Entsendezulage ist nur anrechenbar, soweit sie nicht Entsendekosten erstattet.
Wo finde ich den gültigen Satz und die Lohngruppen für das Bauhauptgewerbe?
Der Zoll veröffentlicht eine Übersicht der Branchen-Mindestlöhne sowie die Arbeitsbedingungen nach Tarifverträgen und Rechtsverordnungen. Dort sind die Tarifvertragstexte des Bauhauptgewerbes als PDF abrufbar. Prüfen Sie immer die dort genannte Fassung, bevor Sie einen Satz in den Arbeitsvertrag übernehmen.
Wer entscheidet, wenn der Mindestlohn am Bau nicht gezahlt wurde?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung prüft die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen. Über Zahlungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis entscheiden im Streitfall die Arbeitsgerichte. Ein Verstoß gegen die Pflichten aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Quellen
- Zoll: Sonstige Lohnbestandteile – Zulagen und Zuschläge
- Zoll: Berechnung und Zahlung des Mindestlohns (MiLoG)
- Zoll: Zulagen und Kostenerstattung
- Zoll: Übersicht Branchen-Mindestlöhne
- Zoll: Arbeitsbedingungen nach Tarifverträgen und Rechtsverordnungen
- Zoll: Fälligkeit und Arbeitszeitflexibilisierung (AEntG/AÜG)
- Zoll: Zuständigkeiten bei der Auskunftserteilung
- § 2a AEntG – Bestandteile der Entlohnung
- § 2b AEntG – Anrechenbarkeit von Entsendezulagen
- § 8 AEntG – Pflichten des Arbeitgebers
- § 23 AEntG – Bußgeldvorschriften
- § 107 GewO – Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts
- § 670 BGB – Ersatz von Aufwendungen
- MiLoG – Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
- BMAS: Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro
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- Mindestlohn im Bauhauptgewerbe 2026 und die Pflichten bei der Einstellung
- Darf der Arbeitgeber Unterkunft, Arbeitskleidung oder Fahrten vom Stundenlohn abziehen?
- Zollkontrolle auf der Baustelle: welche Unterlagen vorliegen und mitgeführt werden müssen
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