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Hirenord

Darf der Arbeitgeber Unterkunft, Arbeitskleidung oder Fahrten vom Stundenlohn abziehen?

Der Mindestlohn ist in Geld geschuldet und kann nicht durch Sachleistungen ersetzt werden. Eine Anrechnung von Verpflegung und Unterkunft auf den Mindestlohn ist nach Darstellung der Zollverwaltung nur bei Saisonarbeitskräften und nur in engen Grenzen vorgesehen. Vereinbarungen, die den Mindestlohn unterschreiten, sind insoweit unwirksam. Diese Seite ordnet die allgemeine Rechtslage für Abzüge bei Unterkunft, Arbeitskleidung und Fahrten ein. Rechtsstand dieser Seite: 1. September 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Aktualisiert am 27.09.2026 · 6 Min. Lesezeit · Mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionell geprüft

Darf die Miete für eine Sammelunterkunft vom Mindestlohn abgezogen werden?

Der Mindestlohn ist den Beschäftigten in Form von Geld geschuldet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt klar, dass der Anspruch nicht durch Sachleistungen ersetzt werden kann. Für Saisonarbeitskräfte ist eine Anrechnung von Kost und Logis in engen Grenzen möglich. Die Zollverwaltung beschreibt diese Möglichkeit ausdrücklich als Ausnahme und begrenzt sie auf das Mindestlohngesetz, nicht auf das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Nach § 3 MiLoG sind Vereinbarungen unwirksam, soweit sie den Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken. Ein Verzicht auf einen bereits entstandenen Anspruch ist nur durch gerichtlichen Vergleich möglich. Der gesetzliche Mindestlohn liegt bei 13,90 Euro brutto je Stunde (Rechtsstand 1. September 2026). Für entsandte Arbeitnehmer schließt die Zollverwaltung eine Anrechnung von Verpflegung und Unterkunft aus.

Kernaussage: Ein Abzug für Unterkunft, Kleidung oder Fahrten, der den Stundenlohn rechnerisch unter den Mindestlohn drückt, ist insoweit unwirksam. Ob ein konkreter Abzug im Einzelfall zulässig war, beurteilt die zuständige Behörde, im Streitfall das Arbeitsgericht. Was nach der Einreise auf einen neuen Mitarbeiter zukommt, beschreibt Unterkunft und Ankunft.

Welche Grenzen setzt § 107 GewO für Sachbezüge wie Unterkunft?

Sachbezüge als Teil des Arbeitsentgelts setzen nach § 107 GewO eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Ein Arbeitgeber kann Unterkunft oder Verpflegung also nicht einseitig anrechnen. Die Vereinbarung muss dem Interesse des Arbeitnehmers oder der Eigenart des Arbeitsverhältnisses entsprechen. Waren dürfen nicht auf Kredit überlassen werden.

  • Anrechnung nur zu durchschnittlichen Selbstkosten, Sachen mittlerer Art und Güte
  • Wert der Sachbezüge höchstens in Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts (§ 850c ZPO)
  • Bewertungsmaßstab für Unterkunft und Verpflegung im Sozialversicherungsrecht: § 2 SvEV
  • Schriftliche Vereinbarung und Dokumentation der Vertragsinhalte nach dem Nachweisgesetz, so die Darstellung der Zollverwaltung
  • Unterkunft und Verpflegung in mittlerer Art und Güte

Konkrete Eurobeträge nennt diese Seite nicht. Die Grundbeträge der Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zum 1. Juli angepasst, die Werte für Unterkunft und Verpflegung in § 2 SvEV ebenfalls regelmäßig geändert. Wer eine Unterkunft anrechnen will, prüft die jeweils geltenden Werte vor Vertragsabschluss.

Bauhelfer am Bau: gilt die Anrechnung von Kost und Logis auch hier?

Für das Bauhauptgewerbe gelten Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, also auf Grundlage allgemeinverbindlicher Tarifverträge und Rechtsverordnungen. Eine Übersicht dazu führt die Zollverwaltung. Die dort beschriebene Anrechnung von Verpflegung und Unterkunft betrifft ausschließlich Saisonarbeitskräfte und ausschließlich das Mindestlohngesetz. Für das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sieht die Zollverwaltung diese Möglichkeit nicht vor.

Ob eine Tätigkeit unter eine Branchenregelung fällt und welche Lohnuntergrenze für einen Bauhelfer greift, beurteilt die zuständige Behörde, im Streitfall das Arbeitsgericht. Für Betriebe heißt das: Ein Abzug für ein Quartier auf oder neben der Baustelle ist rechtlich heikel und gehört vorher geprüft. Welche Pflichten bei einer Einstellung am Bau dazukommen, fasst Mindestlohn im Bauhauptgewerbe 2026 zusammen.

Sicherheitsschuhe, Helm und Warnweste: darf der Betrieb die Kosten abziehen?

Kosten für Maßnahmen des Arbeitsschutzes darf der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 3 ArbSchG nicht den Beschäftigten auferlegen. Ein Abzug für Schutzausrüstung vom Lohn scheidet damit aus. Die Bereitstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstung regelt außerdem die PSA-Benutzungsverordnung. Sicherheitsschuhe, Helm, Warnweste und Gehörschutz sind Sache des Betriebs, nicht des Bauhelfers.

Für gewöhnliche Berufs- oder Firmenkleidung ohne Schutzfunktion gilt diese Regel nicht automatisch. Hier kommt es auf Arbeitsvertrag und Tarifvertrag an. Ein Satz im Vertrag, wer Kleidung stellt, reinigt und ersetzt, verhindert späteren Streit. Auch bei normaler Kleidung bleibt die Grenze aus § 3 MiLoG: Ein Abzug darf den Mindestlohn rechnerisch nicht unterschreiten.

Fahrten zur Baustelle: was zählt auf den Mindestlohn und was nicht?

Eine pauschale Zahlung, die allein bestimmte Fahrtkosten ausgleicht, ist nach Darstellung der Zollverwaltung nicht mindestlohnwirksam. Solche Aufwandsentschädigungen sind Erstattungen tatsächlich entstandener Kosten, etwa für eine Dienstreise. Eine Fahrtkostenpauschale erfüllt den Mindestlohnanspruch also nicht. Wer sie in die Stundenlohnrechnung einbezieht, rechnet zu hoch.

Ein Abzug für Fahrten vom Quartier zur Baustelle unterliegt denselben Grenzen wie andere Abzüge: § 3 MiLoG und, bei einem vereinbarten Sachbezug, § 107 GewO. Ob eine solche Fahrt als Arbeitszeit vergütet wird, richtet sich nach Arbeitsvertrag und Tarifvertrag. Im Streitfall entscheidet darüber das Arbeitsgericht. Klare Regelungen im Vertrag ersparen beiden Seiten diese Auseinandersetzung.

Was muss über Abzüge im Arbeitsvertrag und auf der Lohnabrechnung stehen?

Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts sind nach § 2 NachwG nachzuweisen, und zwar getrennt nach Bestandteilen. Dazu gehören Vergütung von Überstunden, Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie Fälligkeit und Form der Auszahlung. Die Fristen für diese Angaben sind gestaffelt: ein Teil am ersten Arbeitstag, weitere Angaben binnen sieben Kalendertagen, der Rest binnen eines Monats. Eine Entgeltabrechnung in Textform mit Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Entgelts verlangt § 108 GewO.

Wer keine Abrechnung erhält, kann Abzüge nicht nachvollziehen. Aufzeichnungen zur Arbeitszeit fordert § 17 MiLoG vom Arbeitgeber. Für Betriebe lohnt es, Unterkunft, Kleidung und Fahrten von Anfang an als eigene Positionen zu führen. Welche Angaben ein Vertrag beim Einsatz einer Kraft aus dem Ausland enthalten muss, zeigt Pflichtangaben im Arbeitsvertrag.

Wer prüft Lohnabzüge, und wohin wendet sich ein Beschäftigter?

Für die Prüfung und Ahndung von Mindestlohnverstößen ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung zuständig. Hinweise können auch anonym gegeben werden. Den zivilrechtlichen Anspruch auf den Mindestlohn müssen Beschäftigte selbst gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Hauptzollamt; die Zollverwaltung veröffentlicht die Kontaktwege.

Die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns trifft nach § 20 MiLoG auch Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, soweit Beschäftigte in Deutschland arbeiten. Bußgeldvorschriften enthält § 21 MiLoG. Vorsicht ist bei Angeboten geboten, die von Bewerbern schon vor Arbeitsantritt Geld verlangen. Hirenord verlangt von Bewerberinnen und Bewerbern keine Vorauszahlung; die Vermittlungsvergütung trägt in aller Regel der Arbeitgeber.

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Häufige Fragen

Darf der Arbeitgeber die Miete für die Unterkunft direkt vom Lohn einbehalten?

Ein Sachbezug wie Unterkunft setzt nach § 107 GewO eine Vereinbarung voraus und darf den pfändbaren Teil des Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Der Mindestlohn bleibt in Geld geschuldet. Ob ein konkreter Abzug zulässig war, beurteilt die zuständige Behörde, im Streitfall das Arbeitsgericht.

Was gilt, wenn nach Abzug der Unterkunft weniger als der Mindestlohn übrig bleibt?

Vereinbarungen sind nach § 3 MiLoG unwirksam, soweit sie den Mindestlohn unterschreiten. Der Anspruch bleibt in dieser Höhe bestehen. Ein Verzicht auf einen entstandenen Anspruch ist nur durch gerichtlichen Vergleich möglich.

Muss ein Bauhelfer Sicherheitsschuhe, Helm und Warnweste selbst bezahlen?

Kosten für Maßnahmen des Arbeitsschutzes darf der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 3 ArbSchG nicht den Beschäftigten auferlegen. Die Bereitstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstung regelt zusätzlich die PSA-Benutzungsverordnung. Für gewöhnliche Berufskleidung ohne Schutzfunktion kommt es auf Arbeitsvertrag und Tarifvertrag an.

Zählt eine Fahrtkostenpauschale auf den Mindestlohn?

Nein. Eine pauschale Zahlung, die allein bestimmte Fahrtkosten ausgleicht, ist nach Darstellung der Zollverwaltung nicht mindestlohnwirksam, weil sie reine Kostenerstattung ist. Sie darf in der Stundenlohnrechnung nicht mitgezählt werden.

Was kann ein Beschäftigter tun, der keine Lohnabrechnung erhält?

Eine Entgeltabrechnung in Textform mit Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Entgelts verlangt § 108 GewO. Ohne Abrechnung lassen sich Abzüge nicht prüfen. Hinweise auf Mindestlohnverstöße nimmt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung entgegen, auch anonym; den zivilrechtlichen Anspruch müssen Beschäftigte selbst durchsetzen.

Verlangt Hirenord von Bewerbern Geld für die Vermittlung?

Nein. Hirenord verlangt von Bewerberinnen und Bewerbern keine Vorauszahlung. Die Vermittlungsvergütung trägt in aller Regel der Arbeitgeber, als Provision je vermitteltem Arbeitnehmer; eigene Kosten wie Reisepass, Übersetzungen, Visum- und Behördengebühren und Anreise tragen Bewerber selbst.

Quellen

  1. § 3 MiLoG – Unabdingbarkeit des Mindestlohns
  2. § 17 MiLoG – Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
  3. § 20 MiLoG – Pflichten des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns
  4. § 21 MiLoG – Bußgeldvorschriften
  5. § 107 GewO – Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts
  6. § 108 GewO – Abrechnung des Arbeitsentgelts
  7. § 850c ZPO – Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen
  8. § 2 SvEV – Sachbezüge
  9. § 3 ArbSchG – Grundpflichten des Arbeitgebers
  10. PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
  11. § 3 PSA-BV – Einzelnorm
  12. § 2 NachwG – Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen
  13. BMAS: Der gesetzliche Mindestlohn – Ein Überblick
  14. Zoll: Verpflegung und Unterkunft für Saisonarbeitskräfte
  15. Zoll: Zulagen und Kostenerstattung
  16. Zoll: Übersicht Branchen-Mindestlöhne
  17. Zoll: Fragen und Antworten zum Thema Arbeit
  18. Zoll: Ansprechperson für die Bekämpfung von Schwarzarbeit

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