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Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge: steuerfrei bis zu welcher Grenze und was auf den Mindestlohn zählt

Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit bleiben steuerfrei, wenn sie neben dem Grundlohn für tatsächlich geleistete Arbeit zu diesen Zeiten gezahlt werden und die Prozentsätze des § 3b EStG nicht übersteigen. Auf den gesetzlichen Mindestlohn darf ein Betrieb diese Zuschläge nicht anrechnen: Der Zoll ordnet Zuschläge, die Arbeit zu besonderen Zeiten voraussetzen, den nicht anrechenbaren Lohnbestandteilen zu. Der Grundlohn allein muss also den Mindestlohn je Zeitstunde erreichen. Diese Seite erklärt die Regeln für Arbeitgeber, die Schicht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit einplanen. Rechtsstand 1. September 2026. Der Text ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Aktualisiert am 20. September 2026 · 7 Min. Lesezeit

Welche Prozentsätze bleiben bei Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlägen steuerfrei?

Steuerfrei bleiben Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nur bis zu den Prozentsätzen des § 3b EStG. Voraussetzung ist, dass der Zuschlag neben dem Grundlohn gezahlt wird und die Arbeit zu dieser Zeit tatsächlich geleistet wurde. Ein pauschaler Aufschlag ohne Bezug zu geleisteten Stunden erfüllt das nicht.

  • 25 Prozent des Grundlohns für Nachtarbeit
  • 50 Prozent für Sonntagsarbeit
  • 125 Prozent für gesetzliche Feiertage und für den 31. Dezember ab 14 Uhr
  • 150 Prozent für den 24. Dezember ab 14 Uhr, für den 25. und 26. Dezember und für den 1. Mai

Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum, umgerechnet auf eine Stunde. Für sehr hohe Stundenlöhne begrenzt § 3b EStG den Betrag, der dieser Rechnung zugrunde gelegt werden darf. Zahlt ein Betrieb mehr als den steuerfreien Satz, bleibt das erlaubt. Der übersteigende Teil ist dann steuerpflichtiger Arbeitslohn. Rechtsstand 1. September 2026.

Kernaussage: Zuschläge ersetzen den Mindestlohn nicht

Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro brutto je Zeitstunde muss aus dem Grundlohn kommen. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit rechnet der Zoll bei einer Prüfung nicht darauf an. Wer 13,90 Euro zahlt und darin den Nachtzuschlag verrechnet, unterschreitet den Mindestlohn. Die Prozentsätze des Steuerrechts sind außerdem reine Freigrenzen für die Lohnsteuer. Ob überhaupt ein Zuschlag geschuldet ist, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag oder folgt aus dem Arbeitszeitgesetz. Rechtsstand 1. September 2026.

Dürfen Nacht- und Sonntagszuschläge auf den Mindestlohn angerechnet werden?

Nein. Der Zoll zählt Zulagen und Zuschläge, deren Zahlung Arbeit zu besonderen Zeiten voraussetzt, zu den nicht anrechenbaren Lohnbestandteilen. Genannt sind dort Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit; auch Nachtarbeitszuschläge gehören zu diesen Bestandteilen. Ebenso wenig anrechenbar sind Zuschläge für Arbeit unter erschwerten oder gefährlichen Bedingungen, etwa Schmutz- und Gefahrenzulagen.

Anrechenbar sind dagegen Zulagen, die nur die regelmäßig und dauerhaft vertraglich geschuldete Arbeitsleistung vergüten. Als Beispiel nennt die Behörde eine Bauzulage für alle Beschäftigten, die auf einer Baustelle eingesetzt werden. Der Maßstab dahinter: Eine Zahlung erfüllt den Mindestlohnanspruch, wenn sie im Austauschverhältnis von Arbeit und Lohn steht.

Für die Kalkulation heißt das: Planen Sie den Grundlohn so, dass er ohne jeden Zeitzuschlag den Mindestlohn erreicht. Die Zuschläge kommen obendrauf. Gilt für Ihre Branche ein höherer Mindestlohn, ist dieser der Maßstab — dazu mehr unter Branchenmindestlohn 2026. Rechtsstand 1. September 2026.

Ab wann ist „Nacht“? 20 Uhr im Steuerrecht, 23 Uhr im Arbeitszeitgesetz

Nachtarbeit im Sinne der Steuerfreiheit ist die Arbeit von 20 bis 6 Uhr (§ 3b EStG). Das Arbeitszeitgesetz definiert die Nachtzeit anders: 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien 22 bis 5 Uhr (§ 2 ArbZG). Nachtarbeit ist dort jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden dieser Nachtzeit umfasst.

Zwei Gesetze, zwei Zeitfenster — das ist die häufigste Verwechslung bei Schichtmodellen. Eine Stunde ab 20 Uhr kann steuerlich begünstigt sein, ohne dass arbeitszeitrechtlich Nachtarbeit vorliegt. Sonntags- und Feiertagsarbeit erfasst § 3b EStG dagegen von 0 bis 24 Uhr des jeweiligen Tages.

Beginnt eine Nachtschicht vor 0 Uhr, sieht § 3b Absatz 3 EStG eine abweichende Regelung vor. Prüfen Sie für solche Schichten den Wortlaut der Norm oder lassen Sie ihn in der Lohnabrechnung prüfen. Rechtsstand 1. September 2026.

Nachtzuschlag oder freie Tage: was das Arbeitszeitgesetz vom Betrieb verlangt

Für Nachtarbeitnehmer verlangt § 6 ArbZG einen Ausgleich, wenn kein Tarifvertrag eine Ausgleichsregelung enthält. Der Arbeitgeber hat dann entweder eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren. Eine Prozentzahl nennt das Gesetz nicht.

Bei Sonntagsarbeit geht es nicht nur um Geld, sondern um Ruhetage. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben. Für einen Beschäftigungssonntag ist ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen zu gewähren. Fällt ein Feiertag auf einen Werktag und wird gearbeitet, beträgt die Frist acht Wochen (§ 11 ArbZG).

Sonn- und Feiertagsarbeit ist im Grundsatz untersagt und nur in den Fällen des § 9 ArbZG und der dortigen Ausnahmen zulässig. Abweichende tarifliche Regelungen sind nach § 12 ArbZG möglich. Schreiben Sie das gewählte Schichtmodell und den Ausgleich in den Arbeitsvertrag — welche Angaben dort ohnehin hineingehören, zeigt die Seite zu den Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz. Rechtsstand 1. September 2026.

Sind steuerfreie Zuschläge auch beitragsfrei in der Sozialversicherung?

Lohnsteuerfreie laufende Zuschläge gehören grundsätzlich nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge gilt aber eine Ausnahme: Übersteigt das Entgelt je Stunde, auf dem der Zuschlag berechnet wird, die in § 1 SvEV genannte Grenze, werden Beiträge fällig (§ 1 SvEV).

Wichtig ist die Logik dahinter, nicht die Zahl: Steuerrecht und Beitragsrecht ziehen die Grenze an verschiedenen Stellen, und die beitragsrechtliche Grenze liegt niedriger. Ein Zuschlag kann also steuerfrei und trotzdem beitragspflichtig sein. In Helfer- und Facharbeiterberufen mit Stundenlöhnen nahe dem Mindestlohn spielt das praktisch keine Rolle. Bei hohen Stundenlöhnen sollte die Lohnabrechnung beide Grenzen getrennt prüfen. Rechtsstand 1. September 2026.

Worauf Betriebe bei Schichtarbeit mit Kräften aus Albanien und Kosovo achten

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten — auch für ausländische Beschäftigte, Saisonkräfte und geringfügig Beschäftigte. Er beträgt 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. In manchen Branchen liegt die Untergrenze höher: in der Gebäudereinigung 15,00 Euro, im Bau 15,86 Euro. Rechtsstand 1. September 2026.

Für die Abrechnung bedeutet das drei Dinge. Der Grundlohn erreicht die geltende Untergrenze ohne Zeitzuschläge. Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden werden gesondert erfasst, weil die Steuerfreiheit an tatsächlich geleistete Stunden anknüpft. Und der Lohn ist zum vereinbarten Termin fällig, spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Monat der Arbeitsleistung folgt.

Plusstunden dürfen bei einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto eingestellt werden, monatlich höchstens 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Für Beschäftigte aus dem Westbalkan prüft zusätzlich die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitsvertrag — worauf es dabei ankommt, steht im Ratgeber zum Arbeitsvertrag für die Zustimmung. Wenn Sie Schichtstellen mit Kräften aus Albanien und Kosovo besetzen wollen, können Sie sich als Arbeitgeber registrieren und Ihren Bedarf schildern.

Häufige Fragen

Wie hoch darf ein Nachtzuschlag steuerfrei sein?

Steuerfrei bleibt ein Nachtzuschlag bis 25 Prozent des Grundlohns, wenn er neben dem Grundlohn für tatsächlich geleistete Nachtarbeit gezahlt wird (§ 3b EStG). Ein höherer Zuschlag ist erlaubt, der übersteigende Teil ist aber steuerpflichtig. Rechtsstand 1. September 2026.

Gilt der Nachtzuschlag ab 20 Uhr oder ab 23 Uhr?

Das kommt auf das Gesetz an. Steuerlich ist Nachtarbeit die Arbeit von 20 bis 6 Uhr (§ 3b EStG). Das Arbeitszeitgesetz rechnet die Nachtzeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr (§ 2 ArbZG).

Darf ich Nacht- und Sonntagszuschläge auf den Mindestlohn anrechnen?

Nein. Der Zoll zählt Zuschläge, deren Zahlung Arbeit zu besonderen Zeiten voraussetzt, zu den nicht anrechenbaren Lohnbestandteilen; dazu gehören auch Nachtarbeitszuschläge. Der Grundlohn muss den Mindestlohn je Zeitstunde allein erreichen.

Sind steuerfreie Zuschläge automatisch auch beitragsfrei?

Nicht in jedem Fall. Lohnsteuerfreie laufende Zuschläge sind grundsätzlich beitragsfrei, für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge gilt aber eine Ausnahme ab einem bestimmten Stundenentgelt (§ 1 SvEV). Die beitragsrechtliche Grenze liegt niedriger als die steuerliche.

Was gilt bei einer Nachtschicht, die vor Mitternacht beginnt?

§ 3b Absatz 3 EStG enthält für Nachtarbeit, die vor 0 Uhr aufgenommen wird, eine von den übrigen Absätzen abweichende Regelung. Lassen Sie solche Schichten in der Lohnabrechnung anhand des Normtextes prüfen.

Gilt der Mindestlohn auch für Beschäftigte aus Albanien und Kosovo?

Ja. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, ausdrücklich auch für ausländische Beschäftigte. Er beträgt 13,90 Euro brutto je Zeitstunde; in einzelnen Branchen liegt die Untergrenze höher. Rechtsstand 1. September 2026.

Quellen

  1. § 3b EStG – Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
  2. § 1 SvEV – Sozialversicherungsentgeltverordnung
  3. Zoll: Sonstige Lohnbestandteile – Zulagen und Zuschläge
  4. Zoll: Fälligkeit des Mindestlohnanspruchs
  5. § 2 ArbZG – Begriffsbestimmungen (Nachtzeit, Nachtarbeit)
  6. § 6 ArbZG – Nacht- und Schichtarbeit
  7. § 9 ArbZG – Sonn- und Feiertagsruhe
  8. § 11 ArbZG – Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
  9. § 12 ArbZG – Abweichende Regelungen
  10. BMAS: Mindestlohn – Höhe, Anspruch und aktuelle Regelungen
  11. § 1 MiLoG – Mindestlohn

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