Mindestlohn Dachdecker 2026: ungelernte Helfer und die Meldung an die Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks
Für ungelernte Kräfte im Dachdeckerhandwerk gilt 2026 ein eigener Branchenmindestlohn, nicht der gesetzliche Mindestlohn. Maßgeblich ist die Dreizehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist und bis zum 31. Dezember 2028 gilt. Die Verordnung unterscheidet einen Satz für ungelernte und einen für gelernte Arbeitnehmer. Neben dem Lohn kommt eine zweite Pflicht auf den Betrieb zu: die monatliche Meldung der Bruttolöhne an die Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks. Diese Seite zeigt, wo die Beträge amtlich stehen, wer über Einordnung und Beitragspflicht entscheidet und welche Nachweise die Zollverwaltung bei einer Prüfung sehen will. Rechtsstand: 1. September 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Aktualisiert am 28.09.2026 · 7 Min. Lesezeit · Mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionell geprüft
Welcher Mindestlohn gilt 2026 für ungelernte Kräfte im Dachdeckerhandwerk?
Ungelernte Kräfte im Dachdeckerhandwerk fallen 2026 unter einen Branchenmindestlohn, der über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Grundlage ist die Dreizehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk. Sie ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2028. Sie erstreckt die Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung eines Mindestlohnes im Dachdeckerhandwerk vom 2. Oktober 2025 auf die Arbeitgeber im Geltungsbereich.
Die Verordnung kennt zwei Sätze: einen Mindestlohn für ungelernte und einen höheren für gelernte Arbeitnehmer. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 Euro brutto je Stunde; der Satz für ungelernte Dachdeckerkräfte liegt darüber. Die genauen Beträge stehen im amtlichen Normtext und auf der Verordnungsseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Lesen Sie den Betrag dort nach, bevor Sie einen Stundenlohn in einen Arbeitsvertrag schreiben.
Für gelernte Arbeitnehmer sieht der Tarifvertrag zusätzlich Erhöhungen zum 1. Januar 2027 und zum 1. Januar 2028 vor. Rechtsstand dieser Angaben: 1. September 2026.
Der richtige Stundenlohn ist nur die eine Hälfte. Wer im Dachdeckerhandwerk beschäftigt, meldet die Bruttolöhne außerdem monatlich an die Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks. Bleibt der Kontakt zur zuständigen Kasse aus, drohen nach dem amtlichen Merkblatt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales rückwirkende Beitragsforderungen.
Ungelernt oder gelernt: wonach richtet sich die Einordnung eines Dachdeckerhelfers?
Die Einordnung eines Dachdeckerhelfers in den Mindestlohn für Ungelernte oder für Gelernte richtet sich nach dem Tarifvertrag, nicht nach der Bezeichnung im Arbeitsvertrag. Der Tarifvertrag vom 2. Oktober 2025 definiert beide Gruppen; der Wortlaut ist im amtlich veröffentlichten Normtext nachzulesen. Prüfen Sie diese Definitionen anhand der Arbeiten, die die Kraft auf der Baustelle tatsächlich überwiegend ausführt.
Ein Betrieb sollte die Einordnung deshalb schriftlich festhalten und begründen. Dokumentieren Sie, welche Arbeiten die Kraft übernimmt und welche nicht. Ändert sich der Aufgabenzuschnitt, prüfen Sie die Einordnung erneut.
Über die Einordnung entscheidet nicht der Arbeitgeber allein. Bei Streit zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem entscheiden die Arbeitsgerichte. Bei einer Prüfung beurteilt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung, ob der gezahlte Lohn dem Branchenmindestlohn entspricht. Auskünfte zum Mindestlohn erteilt die Zollverwaltung; sie benennt auf ihren Seiten die zuständigen Stellen.
Gilt der Dachdecker-Mindestlohn auch für Leiharbeiter und für Betriebe mit Sitz im Ausland?
Der Branchenmindestlohn im Dachdeckerhandwerk bindet auch Arbeitgeber mit Sitz außerhalb Deutschlands, sobald sie im Geltungsbereich der Verordnung arbeiten. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz verpflichtet diese Arbeitgeber, die vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen zu gewähren. Dazu gehört auch, die Beiträge zu leisten, die der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien zustehen (§ 8 AEntG).
Bei Leiharbeit trifft die Pflicht den Verleiher. Er hat seinen Leiharbeitnehmern mindestens die durch die Verordnung vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen zu gewähren, wenn der Entleiher Tätigkeiten im Geltungsbereich ausführt. Ein Dachdeckerbetrieb, der Leihkräfte einsetzt, sollte sich die Lohnhöhe deshalb vorab bestätigen lassen.
Ob ein einzelner Betrieb oder ein einzelner Auftrag in den Geltungsbereich fällt, ergibt sich aus dem Tarifvertrag und der Verordnung. Diese Frage klärt der Betrieb nicht durch Selbsteinschätzung. Auskunft dazu erteilen die von der Zollverwaltung benannten Stellen. Mehr zum Zusammenspiel der Branchensätze finden Sie in unserer Übersicht zum Branchenmindestlohn 2026.
Meldung an die Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks: was ein Betrieb abgeben muss
Betriebe im Dachdeckerhandwerk melden die angefallenen Bruttolöhne ihrer gewerblichen Arbeitnehmer monatlich an die Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks und zahlen die tariflichen Beiträge. Grundlage ist der allgemeinverbindliche Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Dachdeckerhandwerk. Die Bekanntmachung dieses Tarifvertrags ist auf der Website der Zollverwaltung veröffentlicht. Meldefrist, Datenkatalog und Beitragssatz entnehmen Sie dem dortigen Text, nicht einer Zusammenfassung.
Das amtliche Merkblatt über Beitragsverpflichtungen zu tariflichen Sozialkassen nennt die zuständigen Einrichtungen für das Dachdeckerhandwerk. Genannt sind dort die Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk und die Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks. Das Merkblatt enthält auch die Kontaktwege. Es warnt ausdrücklich davor, den Kontakt zur zuständigen Kasse zu unterlassen: dann drohen rückwirkende Beitragsforderungen.
Für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland beschreibt die Zollverwaltung das deutsche Urlaubskassenverfahren allgemein so: Eine Teilnahme entfällt, soweit für dieselbe Zeit Beiträge an eine vergleichbare Einrichtung im Herkunftsstaat gezahlt werden und die Kasse eine Freistellung erteilt. Über eine Freistellung entscheidet die Kasse im Einzelfall. Ohne diese Entscheidung bleibt es bei der Teilnahme am deutschen Verfahren.
Welche Pflichten kommen neben dem Lohn auf den Dachdeckerbetrieb zu?
Neben dem Branchenmindestlohn treffen einen Dachdeckerbetrieb Melde-, Aufzeichnungs- und Haftungspflichten aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Diese Pflichten prüft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung, auch ohne konkreten Verdacht und auch für Zeiträume in der Vergangenheit.
- Anmeldung bei Entsendung: Arbeitgeber mit Sitz im Ausland melden die Beschäftigung vor Beginn der Werk- oder Dienstleistung in deutscher Sprache bei der zuständigen Zollbehörde an (§ 18 AEntG). Die Anmeldung läuft elektronisch über das Meldeportal der Zollverwaltung, getrennt je Beschäftigungsort. Nach Abgabe gibt es eine Eingangsbestätigung mit Melde-ID als Nachweis.
- Arbeitszeitaufzeichnung: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Arbeitstag folgenden Kalendertags aufzuzeichnen (§ 19 AEntG). Die Unterlagen sind in Deutschland und in deutscher Sprache bereitzuhalten.
- Auftraggeberhaftung: Wer einen anderen Unternehmer mit Bauleistungen beauftragt, haftet für dessen Mindestentgelt und für die Beiträge an die gemeinsame Einrichtung wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat (§ 14 AEntG).
- Bußgeld: Verstöße gegen Lohn-, Beitrags-, Melde- und Aufzeichnungspflichten können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Den Rahmen regelt § 23 AEntG.
Wie die Haftung für Subunternehmer am Bau im Detail wirkt, lesen Sie in unserem Beitrag zur Generalunternehmerhaftung beim Mindestlohn.
Was bedeutet der Dachdecker-Mindestlohn für die Einstellung einer Kraft aus Albanien oder Kosovo?
Wer eine ungelernte Kraft aus Albanien oder Kosovo für das Dachdeckerhandwerk einstellt, schreibt den geltenden Branchenmindestlohn in den Arbeitsvertrag. Der Weg dafür ist meist die Westbalkanregelung, die eine Beschäftigung ohne deutschen Berufsabschluss ermöglicht. Über die Zustimmung zur Beschäftigung entscheidet die Bundesagentur für Arbeit im Einzelfall. Über das Visum entscheidet die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Drei Punkte gehören vor der Unterschrift geklärt. Erstens: Steht im Vertrag ein Stundenlohn, der den Branchensatz für die vorgesehene Tätigkeit erreicht? Zweitens: Ist der Betrieb bei der Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks gemeldet? Drittens: Wer führt die Arbeitszeitaufzeichnung für die neue Kraft?
Hirenord vermittelt Arbeitnehmer aus Albanien und Kosovo an Arbeitgeber in Deutschland und unterstützt bei Arbeitsverträgen, Beschäftigungsunterlagen und dem Vorabzustimmungsverfahren. Von Bewerberinnen und Bewerbern verlangt Hirenord keine Vorauszahlung; wer vorab Geld von Bewerbern fordert, arbeitet nicht seriös. Die Vermittlungsvergütung trägt in aller Regel der Arbeitgeber, als Provision je vermitteltem Arbeitnehmer, schriftlich vorher vereinbart. Wenn Sie Helfer für Dach- und Abdichtungsarbeiten suchen, können Sie sich als Arbeitgeber registrieren und Ihren Bedarf beschreiben.
Häufige Fragen
Ist der Dachdecker-Mindestlohn 2026 höher als der gesetzliche Mindestlohn?
Ja. Der Branchensatz für ungelernte Kräfte im Dachdeckerhandwerk liegt 2026 über dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro brutto je Stunde. Den genauen Betrag entnehmen Sie der Dreizehnten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk oder der Verordnungsseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Gilt der Branchenmindestlohn auch für Aushilfen und Leiharbeitnehmer auf dem Dach?
Die Verordnung erstreckt die tariflichen Mindestlöhne auf die Arbeitgeber im Geltungsbereich. Bei Leiharbeit hat der Verleiher seinen Leiharbeitnehmern mindestens die vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen zu gewähren, wenn der Entleiher Tätigkeiten im Geltungsbereich ausführt. Ob eine einzelne Beschäftigung in den Geltungsbereich fällt, ergibt sich aus Verordnung und Tarifvertrag.
Zählt eine Dachdecker-Ausbildung aus dem Ausland als „gelernt“ im Sinne des Tarifvertrags?
Der Tarifvertrag vom 2. Oktober 2025 definiert, wer als ungelernter und wer als gelernter Arbeitnehmer gilt. Lesen Sie diese Definitionen im amtlich veröffentlichten Normtext nach und ordnen Sie die Tätigkeit danach ein. Bei Streit über die Einordnung entscheiden die Arbeitsgerichte, nicht der Betrieb.
Muss ein Betrieb aus dem Ausland Beiträge an die Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks zahlen?
Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die unter eine solche Rechtsverordnung fallen, haben die vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen zu gewähren und die der gemeinsamen Einrichtung zustehenden Beiträge zu leisten. Für das Urlaubskassenverfahren beschreibt die Zollverwaltung eine Ausnahme, wenn parallel Beiträge an eine vergleichbare Einrichtung im Herkunftsstaat gezahlt werden und die Kasse eine Freistellung erteilt. Darüber entscheidet die Kasse im Einzelfall.
Was passiert, wenn die monatliche Meldung an die Sozialkasse ausbleibt?
Das amtliche Merkblatt über Beitragsverpflichtungen zu tariflichen Sozialkassen weist auf das Risiko rückwirkender Beitragsforderungen hin, wenn der Kontakt zur zuständigen Kasse ausbleibt. Verstöße gegen Lohn- und Beitragspflichten können zusätzlich als Ordnungswidrigkeit geahndet werden; den Rahmen regelt § 23 AEntG. Nehmen Sie deshalb früh Kontakt zur zuständigen Kasse auf.
Wer gibt verbindlich Auskunft zum Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk?
Die Zollverwaltung benennt auf ihren Seiten die Stellen, die Auskünfte zum Mindestlohn erteilen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft die Einhaltung, auch verdachtsunabhängig und für vergangene Zeiträume. Diese Seite gibt nur eine allgemeine Einordnung und ist keine Rechtsberatung.
Quellen
- 13. DachdArbbV – Dreizehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk
- BMAS: Dreizehnte Dachdeckerarbeitsbedingungenverordnung
- TV Mindestlohn Dachdeckerhandwerk vom 2. Oktober 2025 (Normtext)
- § 8 AEntG – Pflichten des Arbeitgebers und Beiträge an gemeinsame Einrichtungen
- § 14 AEntG – Haftung des Auftraggebers
- § 18 AEntG – Meldepflicht
- § 19 AEntG – Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
- § 23 AEntG – Bußgeldvorschriften
- BMAS: Merkblatt über Beitragsverpflichtungen zu tariflichen Sozialkassen (Stand Mai 2026)
- Bekanntmachung: Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Dachdeckerhandwerk (Zollverwaltung)
- Zoll online: Anmeldung bei Entsendung
- Zoll online: Urlaubskassenverfahren
- Zoll online: Aufgaben und Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- Zoll online: Zuständigkeiten bei der Auskunftserteilung
- BMAS: Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro
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- Branchenmindestlohn 2026: welche Branchen betroffen sind
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