Branchenmindestlohn geht dem gesetzlichen Mindestlohn vor: welcher Betrag in den Arbeitsvertrag gehört
Der Branchenmindestlohn gilt, wenn für die Tätigkeit ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag oder eine Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz besteht. Der gesetzliche Mindestlohn gilt, wenn es für die Tätigkeit keine solche Branchenregelung gibt oder der Branchensatz unter dem gesetzlichen Satz läge. Er beträgt 13,90 Euro brutto je Zeitstunde (Rechtsstand 1. September 2026). In den Arbeitsvertrag gehört der höhere der beiden Beträge, und zwar als Grundstundenlohn.
Aktualisiert am 17.10.2026 · 7 Min. Lesezeit · Mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionell geprüft
Branchenmindestlohn und gesetzlicher Mindestlohn: worin sie sich unterscheiden
Beide Beträge sind Lohnuntergrenzen, sie stammen aber aus verschiedenen Rechtsquellen. Die Tabelle zeigt, woran ein Betrieb erkennt, welcher Betrag für eine Stelle der maßgebliche ist.
| Kriterium | Branchenmindestlohn | Gesetzlicher Mindestlohn |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag oder Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz | Mindestlohngesetz, die Höhe setzt eine Verordnung der Bundesregierung fest |
| Geltung | Nur in der Branche, für die er festgesetzt ist, und zwar am Arbeitsort | Für Arbeitsverhältnisse allgemein, die Ausnahmen nennt das Mindestlohngesetz selbst |
| Höhe | Oft nach Tätigkeit, Qualifikation und Region gestaffelt, darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten | 13,90 Euro brutto je Zeitstunde, Rechtsstand 1. September 2026 |
| Tarifbindung des Betriebs | Ohne Bedeutung, der Satz gilt auch ohne Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband | Ohne Bedeutung, der Anspruch folgt unmittelbar aus dem Gesetz |
| Bedeutung für den Vertrag | Der Grundstundenlohn der zutreffenden Lohngruppe gehört in den Vertrag | Der Grundstundenlohn darf den gesetzlichen Satz nicht unterschreiten |
Wann der Branchenmindestlohn den Betrag im Arbeitsvertrag bestimmt
Der Branchenmindestlohn bestimmt den Vertragsbetrag, sobald für die Tätigkeit ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag oder eine Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz besteht. Arbeitgeber mit Sitz im Inland und im Ausland müssen ihren Beschäftigten diese Bedingungen am Arbeitsort gewähren. Auf eine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband kommt es nicht an.
Die Sätze sind häufig nach Art der Tätigkeit, nach Qualifikation und nach Region gestaffelt. „Der“ Branchenmindestlohn ist also oft eine Lohngruppentabelle und kein einzelner Betrag. Welcher Satz für eine Stelle zählt, hängt davon ab, welcher Lohngruppe die Arbeit zuzuordnen ist. Die laufend aktualisierte Übersicht der Branchen-Mindestlöhne führt der Zoll.
In der Arbeitnehmerüberlassung gilt eine eigene Lohnuntergrenze. Der Verleiher schuldet sie für die Zeit der Überlassung und auch für verleihfreie Zeiten. Welche Branchen eine verbindliche Regelung haben, zeigt die Seite Branchenmindestlohn 2026.
Wann der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro der maßgebliche Betrag ist
Der gesetzliche Mindestlohn ist maßgeblich, wenn für die Tätigkeit keine verbindliche Branchenregelung besteht. Er liegt bei 13,90 Euro brutto je Zeitstunde (Rechtsstand 1. September 2026). Den Anspruch auf mindestens diesen Betrag hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber.
Viele Hilfs- und Anlerntätigkeiten fallen unter keine allgemeinverbindliche Branchenregelung, etwa im Lager, in der Kommissionierung, in der Produktion oder in der Küche. Für solche Stellen ist der gesetzliche Satz die Untergrenze im Vertrag. Der Vorrang einer Branchenregelung greift außerdem nur, solange deren Satz den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreitet. Läge er darunter, bleibt es beim gesetzlichen Betrag.
Die Ausnahmen vom persönlichen Anwendungsbereich stehen im Mindestlohngesetz selbst. Genannt sind dort unter anderem bestimmte Pflicht- und Orientierungspraktika, die Einstiegsqualifizierung und die Berufsausbildungsvorbereitung. Eine Ausnahme für die Probezeit nennt der Gesetzestext nicht.
Welcher Betrag in den Arbeitsvertrag gehört und was ein zu niedriger Betrag bewirkt
In den Arbeitsvertrag gehört der höhere der beiden Mindestlöhne als Grundstundenlohn. Das Nachweisgesetz verlangt, dass Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts niedergelegt werden. Vergütung von Überstunden, Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sind dabei jeweils getrennt anzugeben, ebenso Fälligkeit und Art der Auszahlung. Welche Angaben sonst noch Pflicht sind, steht auf der Seite Pflichtangaben im Arbeitsvertrag.
Ein zu niedriger Stundensatz im Vertrag senkt den Anspruch nicht. Vereinbarungen, die den Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken, sind insoweit unwirksam. Ein Verzicht auf den bereits entstandenen Anspruch ist nur durch einen gerichtlichen Vergleich möglich, und die Verwirkung des Anspruchs ist ausgeschlossen.
Für die Zahlung gilt eine gesetzliche Frist: spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Monat der Arbeitsleistung folgt, sofern nichts Früheres vereinbart ist. Für schriftlich vereinbarte Arbeitszeitkonten enthält das Mindestlohngesetz eine eigene Regelung mit Ausgleichspflicht.
Welche Zulagen und Zuschläge beim Vergleich mit dem Mindestlohn mitzählen
Beim Vergleich mit dem Mindestlohn zählt nicht jedes Bruttoentgelt mit, sondern nur die Vergütung der regelmäßig und dauerhaft geschuldeten Arbeitsleistung. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls grenzt das so ab: Geldleistungen im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis können den Anspruch erfüllen. Leistungen ohne Rücksicht auf die tatsächliche Arbeitsleistung oder mit besonderer gesetzlicher Zweckbestimmung erfüllen ihn nicht.
- Nicht anrechenbar sind Zuschläge für Arbeit zu besonderen Zeiten, etwa für Überstunden, Sonntags- und Feiertagsarbeit.
- Nicht anrechenbar sind Erschwernis-, Schmutz- und Gefahrenzulagen.
- Nicht anrechenbar sind Betriebstreuezulagen und Kinderzulagen sowie Akkord- und Qualitätsprämien.
- Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen nur im Fälligkeitszeitraum der Auszahlung und nur, wenn sie tatsächlich und unwiderruflich ausgezahlt werden.
Für den Betrieb heißt das: Maßstab ist der Grundstundenlohn, nicht das Gesamtbrutto mit Schicht- und Wochenendzuschlägen. Wer die Zeilen einer Abrechnung dazu lesen will, findet eine Einordnung unter Lohnabrechnung verstehen.
Was die Bundesagentur für Arbeit zum Entgelt prüft, wenn Sie jemanden aus dem Ausland einstellen
Die Bundesagentur für Arbeit prüft bei ihrer Zustimmung unter anderem, ob die ausländische Arbeitskraft nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen beschäftigt wird als vergleichbare inländische Arbeitnehmer. Dafür muss der Arbeitgeber Auskunft über Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen erteilen. Eine bereits erteilte Zustimmung kann widerrufen werden, wenn ungünstigere Bedingungen vorliegen.
Der im Vertrag genannte Stundensatz und die vereinbarte Wochenarbeitszeit sind deshalb mehr als eine Formalie. Ob die Arbeitsbedingungen vergleichbar sind und ob zugestimmt wird, entscheidet die Bundesagentur für Arbeit im Einzelfall. Welche Rolle der Mindestlohn dabei spielt, beschreibt die Seite Mindestlohn und Zustimmung der Bundesagentur.
Empfehlung: wann Sie den Branchensatz und wann Sie den gesetzlichen Satz in den Vertrag schreiben
Schreiben Sie den Branchenmindestlohn in den Vertrag, wenn die Tätigkeit unter einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag oder eine Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz fällt, und zwar mit dem Satz der Lohngruppe, der die Arbeit zuzuordnen ist. Schreiben Sie den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro brutto je Zeitstunde in den Vertrag, wenn es für die Tätigkeit keine solche Branchenregelung gibt oder der Branchensatz darunter läge (Rechtsstand 1. September 2026).
Beide Wege können im selben Betrieb nebeneinander vorkommen, etwa wenn eine Kraft auf der Baustelle arbeitet und eine andere im Lager. Maßgeblich ist die Tätigkeit, nicht die Firmenbezeichnung. Die Zahlung des Mindestlohns prüft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung; den eigenen Zahlungsanspruch müssen Beschäftigte auf zivilrechtlichem Weg beim Arbeitsgericht durchsetzen.
Diese Darstellung ordnet die Rechtslage allgemein ein und ist keine Rechtsberatung. Über den Einzelfall entscheiden die zuständige Behörde oder das Arbeitsgericht. Bewerberinnen und Bewerber sollten misstrauisch werden, wenn eine Vermittlung vorab Geld verlangt.
Wenn Sie offene Stellen mit Arbeitskräften aus Albanien und Kosovo besetzen möchten, können Sie sich als Arbeitgeber registrieren und Ihren Bedarf schildern.
Häufige Fragen
Welcher Lohn gilt, wenn Branchenmindestlohn und gesetzlicher Mindestlohn auseinanderfallen?
Der Branchenmindestlohn geht dem gesetzlichen Mindestlohn vor, solange seine Höhe den gesetzlichen Satz nicht unterschreitet. Liegt der Branchensatz darunter, bleibt es beim gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro brutto je Zeitstunde (Rechtsstand 1. September 2026). In den Vertrag gehört damit immer der höhere der beiden Beträge.
Gilt der Branchenmindestlohn auch, wenn der Betrieb keinem Arbeitgeberverband angehört?
Ja. Arbeitgeber mit Sitz im Inland und im Ausland müssen ihren Beschäftigten die Arbeitsbedingungen eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags oder einer Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz am Arbeitsort gewähren. Eine eigene Tarifbindung ist dafür nicht nötig.
Ist der Arbeitsvertrag ungültig, wenn ein zu niedriger Stundenlohn darin steht?
Der Vertrag fällt nicht insgesamt weg. Unwirksam ist die Vereinbarung insoweit, als sie den Mindestlohn unterschreitet oder seine Geltendmachung beschränkt. Der Anspruch auf den Mindestlohn bleibt bestehen; ein Verzicht darauf ist nur durch gerichtlichen Vergleich möglich.
Zählen Nachtzuschlag, Schmutzzulage und Weihnachtsgeld beim Mindestlohn mit?
Zuschläge für Arbeit zu besonderen Zeiten sowie Erschwernis-, Schmutz- und Gefahrenzulagen erfüllen den Mindestlohnanspruch nicht. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen nur im Fälligkeitszeitraum der Auszahlung und nur, wenn sie tatsächlich und unwiderruflich gezahlt werden. Maßstab ist der Grundstundenlohn, nicht das Gesamtbrutto.
Wann muss der Lohn spätestens auf dem Konto sein?
Spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Monat der Arbeitsleistung folgt, sofern kein früherer Zeitpunkt vereinbart ist. Für schriftlich vereinbarte Arbeitszeitkonten gilt eine eigene Regelung mit Ausgleichspflicht. Viele Verträge sehen eine frühere Fälligkeit vor, das ist zulässig.
Wo finde ich den aktuell gültigen Satz für meine Branche?
Der Zoll führt eine laufend aktualisierte Übersicht der Branchen-Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und der Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung. Die einzelnen Verordnungen stehen im Volltext bei gesetze-im-internet.de. Welcher Satz für eine Stelle gilt, hängt von der Lohngruppe und teils von Region und Qualifikation ab.
Quellen
- § 1 MiLoG – Mindestlohn (Anspruch und Höhe, Vorrang von AEntG und AÜG)
- § 2 MiLoG – Fälligkeit des Mindestlohns
- § 3 MiLoG – Unabdingbarkeit des Mindestlohns
- § 22 MiLoG – Persönlicher Anwendungsbereich und Ausnahmen
- § 8 AEntG – Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen
- § 8 AÜG – Grundsatz der Gleichstellung und Lohnuntergrenze
- § 2 NachwG – Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen
- § 39 AufenthG – Zustimmung zur Beschäftigung von Ausländern
- Zoll: Verhältnis der Branchenmindestlöhne zum allgemeinen Mindestlohn
- Zoll: Übersicht Branchen-Mindestlöhne
- Zoll: Sonstige Lohnbestandteile – Zulagen und Zuschläge
- Zoll: Zuständigkeiten bei der Auskunftserteilung zum Mindestlohn
- BMAS: Mindestlohn – Höhe, Anspruch und aktuelle Regelungen
Passend dazu
- Trinkgeld auf den Mindestlohn anrechnen: welcher Grundlohn im Vertrag der Servicekraft stehen muss
- Ausländischer Gesellenbrief: Anerkennung und die Lohngruppe am Bau
- Lkw-Führerschein verlängern: ärztliche und augenärztliche Untersuchung bei C und CE
- Mindestlohn im Bauhauptgewerbe 2026 und die Pflichten bei der Einstellung
- Branchenmindestlohn 2026: welche Branchen betroffen sind
- Pflichtangaben im Arbeitsvertrag: Nachweisgesetz beim Einsatz einer Kraft aus dem Ausland
- Mindestlohn: reicht er für die Zustimmung der Bundesagentur bei ausländischen Arbeitnehmern?
- Lohnabrechnung verstehen: welche Zeilen die Zuschläge zeigen und wie Sie Wochenendstunden prüfen
Thema: Alle Beiträge zum Thema „Branchen, Berufe und Mindestlöhne" · Berufe und Branchen
Bereit für den nächsten Schritt?
Bewerbung oder Personalanfrage — beides dauert wenige Minuten. Wir melden uns, sobald wir etwas Passendes haben.