Branchenmindestlohn 2026 für Dachdecker, Gerüstbau, Maler und Elektro: wo die gültigen Sätze stehen
Dachdeckerhandwerk, Gerüstbauer-Handwerk, Maler- und Lackiererhandwerk sowie Elektrohandwerk haben jeweils einen eigenen Branchenmindestlohn. Die aktuell gültigen Stundensätze stehen mit Laufzeit und Rechtsgrundlage in der Übersicht der Branchen-Mindestlöhne der Zollverwaltung. Wo kein Branchensatz greift, gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro brutto je Stunde (Rechtsstand 1. September 2026). Diese Seite erklärt, wo Sie die Sätze verlässlich ablesen, welcher Betrieb in den Geltungsbereich fällt und welche Pflichten neben der Zahlung bestehen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Aktualisiert am 06.10.2026 · 7 Min. Lesezeit · Mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionell geprüft
Wo finden Sie die gültigen Branchenmindestlöhne 2026 für Dachdeckerei, Gerüstbau, Maler- und Elektrohandwerk?
Die gültigen Stundensätze für Dachdeckerhandwerk, Gerüstbauer-Handwerk, Maler- und Lackiererhandwerk und Elektrohandwerk stehen in der Übersicht der Branchen-Mindestlöhne der Zollverwaltung. Die Zollseite nennt zu jedem Gewerk den Betrag, den Zeitraum und die Rechtsgrundlage. Dort sind auch mehrere Lohngruppen innerhalb eines Gewerks ausgewiesen, wenn die Verordnung sie vorsieht.
Diese Seite nennt bewusst keine Stundenbeträge für die vier Gewerke. Die Verordnungen haben unterschiedliche Laufzeiten und enden nicht alle zum Jahreswechsel. Ein Betrag, der heute stimmt, kann beim nächsten Vertrag überholt sein. Lesen Sie den Satz deshalb vor jeder Einstellung und vor jeder Lohnabrechnung direkt bei der Zollverwaltung ab.
Prüfen Sie beim Ablesen drei Angaben zusammen: den Betrag, den Gültigkeitszeitraum und die Lohngruppe. Ein richtiger Betrag aus einer abgelaufenen Laufzeit hilft im Streitfall nicht.
Gesetzlicher Mindestlohn oder Branchenmindestlohn: was gilt in Dachdeckerei, Gerüstbau, Maler- und Elektrohandwerk?
Der gesetzliche Mindestlohn und ein Branchenmindestlohn beruhen auf verschiedenen Regelwerken. Für Dachdeckerei, Gerüstbau, Malerhandwerk und Elektrohandwerk führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jeweils einen Branchenmindestlohn; der gesetzliche Satz bleibt die Untergrenze, wo kein Branchensatz greift.
| Kriterium | Gesetzlicher Mindestlohn | Branchenmindestlohn nach dem AEntG |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Mindestlohngesetz, die Höhe setzt eine Anpassungsverordnung fest | Tarifvertrag, den das Arbeitsministerium per Rechtsverordnung erstreckt oder der für allgemeinverbindlich erklärt wurde |
| Höhe 2026 | 13,90 Euro brutto je Stunde, bundesweit einheitlich (Rechtsstand 1. September 2026) | Eigener Satz je Gewerk, teils mehrere Lohngruppen, nachzulesen in der Zoll-Übersicht der Branchen-Mindestlöhne |
| Wer fällt darunter | Grundsätzlich Arbeitsverhältnisse in Deutschland | Nur Betriebe und Tätigkeiten, die der betriebliche und fachliche Geltungsbereich der jeweiligen Verordnung erfasst |
| Anpassung | Durch Verordnung festgelegt, zuletzt zum 1. Januar 2026 | Jede Verordnung hat eine eigene Laufzeit, die Zoll-Übersicht nennt zu jedem Satz den Zeitraum |
| Bedeutung im Betrieb | Untergrenze, solange kein Branchensatz greift | Maßgeblich, sobald Betrieb und ausgeübte Tätigkeit in den Geltungsbereich fallen |
Zur Einordnung der Größenordnung helfen zwei Branchensätze aus benachbarten Bereichen: im Bauhauptgewerbe 15,86 Euro, in der Gebäudereinigung 15,00 Euro brutto je Stunde (Rechtsstand 1. September 2026). Mehr dazu steht unter Mindestlohn im Bauhauptgewerbe 2026. Diese Zahlen gelten nicht für Dachdeckerei, Gerüstbau, Maler- oder Elektrohandwerk; dafür zählt allein der Satz der jeweils eigenen Verordnung.
Welcher Betrieb und welche Tätigkeit fallen in den Geltungsbereich der vier Gewerke?
Ob ein Branchenmindestlohn für Dachdeckerei, Gerüstbau, Maler- oder Elektrohandwerk gilt, entscheidet der Geltungsbereich der jeweiligen Verordnung, nicht die Bezeichnung im Handelsregister. Die Zollverwaltung veröffentlicht zu jeder Branche den räumlichen, betrieblichen und persönlichen Geltungsbereich. Dort steht auch, welche Arbeitnehmergruppen erfasst sind.
- Dachdeckerhandwerk: erfasst sind Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen des Dachdeckerhandwerks; die Verordnung sieht mehrere Lohngruppen vor.
- Elektrohandwerk: erfasst sind Betriebe, die elektro- und informationstechnische Anlagen und Geräte handwerksmäßig installieren, warten oder instand setzen, einschließlich Freileitungs-, Ortsnetz- und Kabelbau.
- Maler- und Lackiererhandwerk: die Regelung unterscheidet Gesellen mit fachlichen Handwerkstätigkeiten und ungelernte Arbeitnehmer mit einfachen Hilfstätigkeiten unter Anleitung.
- Gerüstbauer-Handwerk: maßgeblich ist der Geltungsbereich des allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrags für das Gerüstbauer-Handwerk.
Schwierig wird es bei Mischbetrieben, etwa wenn eine Kolonne Dach und Fassade bearbeitet. Welcher Satz gilt, richtet sich nach dem Geltungsbereich der Verordnungen und der ausgeübten Tätigkeit. Diese Zuordnung legt der Arbeitgeber nicht allein fest; im Prüffall bewertet sie die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Für ungelernte Kräfte im Dachdeckerbereich finden Sie weitere Hinweise unter Mindestlohn Dachdecker 2026 für ungelernte Helfer.
Welche Pflichten hat der Betrieb neben der Zahlung des Branchenmindestlohns?
Neben der Höhe prüft der Zoll bei Branchenmindestlöhnen vor allem Fälligkeit und Arbeitszeitaufzeichnung. Der Anspruch für die in einem Kalendermonat geleisteten Stunden wird spätestens zum 15. des Folgemonats fällig. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Beschäftigte nach Deutschland entsenden, melden jede Werk- oder Dienstleistung vor Beginn elektronisch über das Meldeportal Mindestlohn der Zollverwaltung. Diese Meldung ist unabhängig von der Dauer des Einsatzes nötig. Die Pflicht, die erstreckten Arbeitsbedingungen zu gewähren, trifft Arbeitgeber im Inland und im Ausland gleichermaßen (§ 8 AEntG). Verstöße dagegen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§ 23 AEntG).
Welche Unterlagen auf einer Baustelle vorliegen oder mitgeführt werden müssen, lesen Sie unter Zollkontrolle auf der Baustelle.
Wer kontrolliert die Branchenmindestlöhne in den Bau-Nebengewerken?
Die Einhaltung der Branchenmindestlöhne kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung. Sie prüft auf Baustellen und in Betrieben, ob der zutreffende Satz gezahlt, die Arbeitszeit korrekt aufgezeichnet und bei Entsendung ordnungsgemäß gemeldet wurde. Das Baugewerbe und seine Nebengewerke sind regelmäßig Gegenstand bundesweiter Schwerpunktprüfungen.
Ob ein Betrieb in den Geltungsbereich einer Branchenregelung fällt, beurteilt die Behörde im Einzelfall. Eine telefonische Auskunft ersetzt keine Prüfung der eigenen Unterlagen. Wer unsicher ist, dokumentiert die ausgeübten Tätigkeiten je Mitarbeiter sauber und hält die Zuordnung zur Lohngruppe nachvollziehbar fest. Beschäftigte, die weniger als den geltenden Satz erhalten, können sich an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wenden.
Was bedeutet der Branchenmindestlohn beim Einstellen von Kräften aus Albanien und Kosovo?
Ein Branchenmindestlohn gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit für alle Beschäftigten, die in den Geltungsbereich der Regelung fallen. Stellen Sie eine Dachdeckerhelferin oder einen Elektrohelfer aus Albanien oder Kosovo ein, zählt derselbe Satz wie für jede andere Kraft im Betrieb. Der Stundenlohn gehört deshalb von Anfang an in den Arbeitsvertrag und in die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis.
Für Beschäftigte aus dem Westbalkan ohne deutschen Berufsabschluss kommt die Westbalkanregelung in Betracht. Das Kontingent liegt bei 50.000 Zustimmungen im Jahr, die Vorrangprüfung ist seit dem 3. November 2023 ausgesetzt (Rechtsstand 1. September 2026). Über die Zustimmung entscheidet die Bundesagentur für Arbeit im Einzelfall, über das Visum die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Hirenord ist eine private Personalvermittlung und keine Behörde.
Wenn Sie Helfer für Dach, Gerüst, Malerarbeiten oder Elektromontage suchen und den Weg über Albanien und Kosovo prüfen möchten, können Sie sich als Arbeitgeber registrieren und Ihren Bedarf schildern.
Häufige Fragen
Gilt der Branchenmindestlohn auch, wenn der Arbeitgeber seinen Sitz im Ausland hat?
Ja. Die Pflicht, die durch Rechtsverordnung erstreckten Arbeitsbedingungen zu gewähren, trifft Arbeitgeber mit Sitz im Inland und im Ausland (§ 8 AEntG). Wer Beschäftigte nach Deutschland entsendet, meldet die Werk- oder Dienstleistung vor Beginn elektronisch über das Meldeportal Mindestlohn der Zollverwaltung.
Wann muss der Branchenmindestlohn spätestens gezahlt sein?
Der Anspruch für die in einem Kalendermonat geleisteten Stunden wird spätestens zum 15. des Folgemonats fällig. Das gilt auch dann, wenn im Betrieb ein anderer Abrechnungsrhythmus üblich ist. Einzelheiten zur Fälligkeit und zu Arbeitszeitkonten veröffentlicht die Zollverwaltung.
Unser Betrieb macht Dach und Fassade. Welcher Satz gilt?
Maßgeblich ist der betriebliche und fachliche Geltungsbereich der jeweiligen Verordnung, nicht die Selbsteinschätzung des Betriebs. Bei Mischtätigkeiten kommt es darauf an, welche Arbeiten erfasst sind. Im Prüffall bewertet die Finanzkontrolle Schwarzarbeit die Zuordnung; eine verbindliche Aussage für Ihren Fall ist hier nicht möglich.
Gilt der Branchenmindestlohn auch für Hilfskräfte ohne Ausbildung?
Die Regelungen erfassen auch Beschäftigte ohne Ausbildung, unterscheiden aber teilweise nach Tätigkeit. Im Maler- und Lackiererhandwerk wird zwischen Gesellen und ungelernten Arbeitnehmern getrennt, im Dachdeckerhandwerk gibt es mehrere Lohngruppen. Welcher Satz zutrifft, lesen Sie in der Zoll-Übersicht der Branchen-Mindestlöhne nach.
Warum stehen auf dieser Seite keine Stundenbeträge für die vier Gewerke?
Die Sätze beruhen auf Verordnungen mit unterschiedlichen Laufzeiten, die nicht alle zum Jahreswechsel enden. Ein hier abgedruckter Betrag wäre schnell überholt und im Streitfall wertlos. Lesen Sie den gültigen Satz samt Zeitraum direkt in der Übersicht der Zollverwaltung ab.
Was gilt, wenn für eine Tätigkeit kein Branchenmindestlohn besteht?
Dann gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro brutto je Stunde als Untergrenze (Rechtsstand 1. September 2026). Besteht ein Anspruch auf einen Branchenmindestlohn, ist der Satz der jeweiligen Branchenregelung maßgeblich.
Quellen
- Zoll – Übersicht Branchen-Mindestlöhne
- Zoll – Arbeitsbedingungen nach Tarifverträgen und Rechtsverordnungen
- Zoll – Fälligkeit und Arbeitszeitflexibilisierung
- Zoll – Sonstige Pflichten (Aufzeichnung der Arbeitszeit)
- Zoll – Anmeldungen bei Entsendung
- BMAS – Branchenmindestlöhne (Branchenliste)
- BMAS – Glossar: Branchenmindestlöhne
- § 8 AEntG – Einzelnorm
- § 23 AEntG – Einzelnorm
- § 1 MiLoV5 – Höhe des gesetzlichen Mindestlohns
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