Vorabzustimmung ist kein Visum: was sie regelt und wer über die Einreise entscheidet
Nein, die Vorabzustimmung ist kein Visum. Sie ist die vorgezogene arbeitsmarktrechtliche Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und erlaubt weder die Einreise noch die Arbeitsaufnahme. Über das Visum entscheidet die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Einzelfall. Für längerfristige Aufenthalte muss dieses Visum vor der Einreise erteilt sein (§ 6 Abs. 3 AufenthG). Diese Seite erklärt, was die Vorabzustimmung regelt, was sie ausdrücklich nicht regelt und warum es zwei verschiedene Dokumente mit diesem Namen gibt.
Aktualisiert am 12.10.2026 · 7 Min. Lesezeit · Mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionell geprüft
Ist die Vorabzustimmung schon ein Visum?
Nein. Die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist kein Visum und keine Erlaubnis zur Einreise. Sie betrifft allein die arbeitsmarktrechtliche Seite einer geplanten Beschäftigung. Die Einreise zur Arbeitsaufnahme setzt ein eigenes Dokument voraus.
Für längerfristige Aufenthalte ist ein nationales Visum erforderlich, und dieses Visum muss vor der Einreise erteilt sein (§ 6 Abs. 3 AufenthG). Die Vorabzustimmung ersetzt dieses Visum nicht. Wer mit der Vorabzustimmung in der Hand an die Grenze fährt, hat kein Einreisedokument. Der Weg führt zuerst zur zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland.
Kernaussage: Die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit regelt, ob die Beschäftigung arbeitsmarktrechtlich zulässig ist. Über das Visum entscheidet die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Einzelfall. Rechtsstand 1. September 2026. Dieser Text ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.
Wer entscheidet über das Visum, wenn die Vorabzustimmung vorliegt?
Über den Visumantrag entscheidet die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Für Pass- und Visaangelegenheiten im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt ermächtigten Auslandsvertretungen zuständig (§ 71 Abs. 2 AufenthG). Verantwortlich für die Erteilung sind damit Botschaften und Generalkonsulate.
Das Auswärtige Amt beschreibt diese Entscheidung ausdrücklich als Einzelfallentscheidung. Die Auslandsvertretung entscheidet danach im Rahmen eines weiten Beurteilungsspielraums und berücksichtigt alle Umstände des Einzelfalls. Die Zentrale des Auswärtigen Amts wird mit einzelnen Visumanträgen grundsätzlich nicht befasst.
Eine Vorabzustimmung ist deshalb keine Zusage der Auslandsvertretung. Sie sagt nichts darüber aus, wie die Botschaft den Antrag bewertet. Niemand kann Ihnen ein Visum zusichern – auch kein Vermittler. Wer das verspricht, verspricht etwas, das eine Behörde entscheidet.
Vorabzustimmung der Bundesagentur und nationales Visum: worin unterscheiden sich die beiden Dokumente?
Beide Dokumente gehören zum selben Weg nach Deutschland, kommen aber von verschiedenen Stellen und haben verschiedene Wirkungen. Die Übersicht zeigt, was die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit leistet und was nur das nationale Visum leistet.
| Kriterium | Vorabzustimmung der Bundesagentur | Nationales Visum |
|---|---|---|
| Ausstellende Stelle | Die Bundesagentur für Arbeit erteilt sie auf Antrag des Arbeitgebers. | Die zuständige deutsche Auslandsvertretung erteilt es (§ 71 Abs. 2 AufenthG). |
| Geprüfter Bereich | Die arbeitsmarktrechtliche Seite der Beschäftigung, also die Zustimmung nach § 39 AufenthG. | Zusätzlich die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen, etwa Passpflicht, geklärte Identität und gesicherter Lebensunterhalt. |
| Wirkung für die Einreise | Sie berechtigt für sich genommen nicht zur Einreise nach Deutschland. | Für längerfristige Aufenthalte muss es vor der Einreise erteilt sein (§ 6 Abs. 3 AufenthG). |
| Zeitliche Geltung | Sie gilt neun Monate ab dem Tag ihrer Ausstellung. | Über Erteilung, Beginn und Dauer entscheidet die zuständige Auslandsvertretung. |
| Rolle im Verfahren | Sie bildet die arbeitsmarktrechtliche Grundlage für das anschließende Visumverfahren. | Welche Unterlagen in welcher Form vorzulegen sind, legt die zuständige Auslandsvertretung fest. |
| Wer den Antrag stellt | Den Antrag stellt der Arbeitgeber, nicht die künftige Arbeitskraft. | Den Visumantrag stellt die künftige Arbeitskraft selbst bei der Auslandsvertretung. |
Wie sich Vorabzustimmung, Zustimmung und Visum im Verfahren zueinander verhalten, steht ausführlich unter Vorabzustimmung, Zustimmung, Visum: wer entscheidet was.
Was prüft die Auslandsvertretung zusätzlich zur Vorabzustimmung?
Die Auslandsvertretung prüft neben der arbeitsmarktrechtlichen Zustimmung die allgemeinen Voraussetzungen für ein Visum. Das Auswärtige Amt nennt dafür unter anderem die erfüllte Passpflicht, die geklärte Identität und gegebenenfalls Staatsangehörigkeit sowie den gesicherten Lebensunterhalt. Diese Punkte sind von der Vorabzustimmung nicht abgedeckt.
Die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Beschäftigung bedarf der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, soweit nicht ausnahmsweise keine Zustimmung erforderlich ist (§ 39 AufenthG). Die Vorabzustimmung nimmt genau diesen Teil vorweg. Alles Übrige bleibt beim Visumverfahren.
Welche Unterlagen im Einzelnen verlangt werden, steht auf der Seite der zuständigen Auslandsvertretung. Die Botschaft kann im Einzelfall weitere Unterlagen nachfordern und eingereichte Dokumente auf Echtheit prüfen. Für Beschäftigungen über die Westbalkanregelung gilt nichts anderes.
Warum es zwei verschiedene Vorabzustimmungen gibt – und welche gemeint ist
Der Begriff Vorabzustimmung steht in zwei verschiedenen Verfahren für zwei verschiedene Dokumente. Das erste ist die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Sie betrifft die arbeitsmarktrechtliche Seite und wird vom Arbeitgeber beantragt, bevor die Person einen Visumantrag stellt.
Das zweite ist die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG. Deutsche Auslandsvertretungen weisen für dieses Verfahren ausdrücklich darauf hin: „Eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht ausreichend!“ Wer also eine Vorabzustimmung der Bundesagentur besitzt, hat damit keine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde.
Prüfen Sie daher zuerst, welches Verfahren Ihr Betrieb überhaupt nutzt. Davon hängt ab, welche Stelle die Vorabzustimmung ausstellt und welche Seite der Auslandsvertretung für Sie gilt.
Wie lange gilt die Vorabzustimmung der Bundesagentur und kann sie wieder entfallen?
Die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit gilt neun Monate ab dem Tag ihrer Ausstellung. Bis zum 30. November 2024 waren es sechs Monate. Sie ist freiwillig, verkürzt das Verfahren aber erheblich. Rechtsstand 1. September 2026.
Nachträglich lässt sie sich nicht einholen. Voraussetzung für die Prüfung des Antrags ist laut Bundesagentur für Arbeit, dass die Person noch keinen Visumantrag bei der Auslandsvertretung und keinen Antrag auf einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung gestellt hat. Die Reihenfolge im Betrieb ist damit vorgegeben.
Unwiderruflich ist eine Zustimmung ebenfalls nicht. Sie kann widerrufen und die Arbeitserlaubnis entzogen werden, unter anderem wenn die Person zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen beschäftigt wird als vergleichbare inländische Beschäftigte (§ 41 AufenthG). Was dafür im Arbeitsvertrag stehen muss, lesen Sie unter Der Arbeitsvertrag, dem die Bundesagentur zustimmt.
Was Arbeitgeber nach der Vorabzustimmung konkret tun können
Nach der Vorabzustimmung liegt der nächste Schritt bei der künftigen Arbeitskraft und der Auslandsvertretung. Der Betrieb kann sie dabei unterstützen, ohne selbst Behörde zu spielen. Diese Punkte lassen sich praktisch abarbeiten:
- Die Vorabzustimmung an die künftige Arbeitskraft weitergeben: Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit kann der Arbeitgeber sie seit der elektronischen Arbeitsmarktzulassung scannen oder fotografieren und als Kopie senden. Die Bundesagentur übermittelt die Daten zudem automatisch an das Ausländerzentralregister.
- Vorher klären, in welcher Form die zuständige Auslandsvertretung Unterlagen annimmt – manche verlangen Originale.
- Die Seite der zuständigen Auslandsvertretung als Grundlage nehmen, nicht Hinweise aus Foren oder von Dritten.
- Den Arbeitsvertrag und die Beschäftigungsunterlagen vollständig und widerspruchsfrei halten.
- Im Blick behalten, dass die Vorabzustimmung neun Monate ab Ausstellung gilt.
Seien Sie vorsichtig bei Anbietern, die für eine Vorabzustimmung oder einen Visumtermin Geld im Voraus verlangen. Den Antrag auf Vorabzustimmung stellt laut Bundesagentur für Arbeit der Arbeitgeber. Wie eine Beauftragung mit Vollmacht sauber läuft, steht unter Vorabzustimmung durch Dritte beantragen. Wenn Sie Kandidatinnen und Kandidaten aus Albanien oder Kosovo suchen und das Verfahren begleitet haben möchten, können Sie sich als Arbeitgeber registrieren.
Häufige Fragen
Darf ich mit einer Vorabzustimmung nach Deutschland einreisen?
Nein. Die Vorabzustimmung ist kein Einreisedokument. Für längerfristige Aufenthalte ist ein nationales Visum erforderlich, das vor der Einreise erteilt sein muss (§ 6 Abs. 3 AufenthG). Über diesen Antrag entscheidet die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Kann das Visum trotz Vorabzustimmung abgelehnt werden?
Über den Visumantrag entscheidet die zuständige Auslandsvertretung. Nach Angaben des Auswärtigen Amts geschieht das im Rahmen eines weiten Beurteilungsspielraums und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Eine Vorabzustimmung nimmt diese Entscheidung nicht vorweg.
Wer beantragt die Vorabzustimmung – der Betrieb oder die Arbeitskraft?
Den Antrag stellt laut Bundesagentur für Arbeit der Arbeitgeber, und zwar online bei der Bundesagentur für Arbeit. Die künftige Arbeitskraft kann ihn nicht selbst stellen. Sie stellt später den Visumantrag bei der zuständigen Auslandsvertretung.
Wie lange ist die Vorabzustimmung gültig?
Sie gilt neun Monate ab dem Tag ihrer Ausstellung; bis zum 30. November 2024 waren es sechs Monate. Nachträglich lässt sie sich nicht beantragen: Voraussetzung für die Prüfung ist, dass noch kein Visumantrag und kein Antrag auf einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung gestellt wurde. Rechtsstand 1. September 2026.
Reicht eine Kopie oder ein PDF der Vorabzustimmung?
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit kann der Arbeitgeber die Vorabzustimmung seit der elektronischen Arbeitsmarktzulassung scannen oder fotografieren und als Kopie an die künftige Arbeitskraft senden; die Daten gehen zusätzlich automatisch an das Ausländerzentralregister. Welche Form im Visumverfahren verlangt wird, entscheidet die zuständige Auslandsvertretung. Einzelne Vertretungen bestehen auf Originalen.
Reicht die Vorabzustimmung der Bundesagentur für das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Nein. Deutsche Auslandsvertretungen weisen für das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG ausdrücklich darauf hin, dass eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht ausreichend ist. Dort ist die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde gemeint. Es handelt sich um zwei verschiedene Dokumente aus zwei Verfahren.
Quellen
- Vorabzustimmung für ausländische Beschäftigte – Bundesagentur für Arbeit
- Elektronische Arbeitsmarktzulassung – Bundesagentur für Arbeit
- Wo wird das Visum beantragt und wer entscheidet über den Antrag? – Auswärtiges Amt
- Voraussetzungen für Visa für längerfristige Aufenthalte – Auswärtiges Amt
- Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren gem. § 81a AufenthG – Auswärtiges Amt
- § 6 AufenthG – Visum
- § 39 AufenthG – Zustimmung zur Beschäftigung
- § 41 AufenthG – Widerruf der Zustimmung
- § 71 AufenthG – Zuständigkeit
- § 81a AufenthG – Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- Merkblatt Visumantrag Westbalkanregelung – Deutsche Botschaft Tirana
Passend dazu
- Vorabzustimmung online beantragen: Zugang zum Portal, Rollen im Betrieb und Vollmacht
- Vorabzustimmung durch Dritte beantragen: Vollmacht, Datenschutz und was beim Betrieb bleibt
- Arbeitsvertrag ändern nach der Zustimmung: Lohn, Arbeitszeit, Einsatzort, Betrieb
- Chancenkarte-Inhaber einstellen: 20-Stunden-Grenze, Probebeschäftigung und Wechsel in einen Beschäftigungstitel
- Vorabzustimmung, Zustimmung, Visum: wer entscheidet was — Bundesagentur, Auslandsvertretung, Ausländerbehörde
- Vorabzustimmung der Bundesagentur: Verfahren, Fristen, Unterlagen
- Westbalkanregelung: Arbeitskräfte ohne Berufsabschluss einstellen
Thema: Alle Beiträge zum Thema „Zustimmung und Arbeitsvertrag" · Vorabzustimmung der Bundesagentur: Verfahren, Fristen, Unterlagen
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