Probezeit bei einer Beschäftigung über die Westbalkanregelung
Ist eine Probezeit vereinbart, darf sie höchstens sechs Monate dauern; in dieser Zeit kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 BGB). Für den Aufenthalt ist nicht die Probezeit entscheidend, sondern die vorzeitige Beendigung der Beschäftigung: Der Arbeitgeber muss sie der zuständigen Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen ab Kenntnis mitteilen (§ 4a AufenthG). Beide Stränge laufen getrennt. Das Arbeitsrecht gilt für Beschäftigte aus Albanien und Kosovo wie für alle anderen, das Aufenthalts- und Beschäftigungsrecht knüpft an die Beschäftigung an, für die der Titel erteilt wurde. Rechtsstand 1. September 2026.
Aktualisiert am 15.10.2026 · 7 Min. Lesezeit · Mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionell geprüft
Wie lang darf die Probezeit sein und mit welcher Frist kann in dieser Zeit gekündigt werden?
Ist eine Probezeit vereinbart, darf sie höchstens sechs Monate dauern. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Ein Tarifvertrag kann von diesen Fristen abweichen. Diese Regeln stehen in § 622 BGB und gelten für Beschäftigte aus Albanien und Kosovo wie für alle anderen Mitarbeiter im Betrieb.
Nach dem Ende der Probezeit gilt die gesetzliche Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Für Kündigungen des Arbeitgebers verlängern sich die Fristen mit der Dauer der Beschäftigung gestaffelt. Jede Kündigung braucht die Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt daneben möglich und ist innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen zu erklären (§ 626 BGB).
Arbeitsrechtlich unterscheidet eine Beschäftigung über die Westbalkanregelung sich in diesen Punkten nicht von jeder anderen Anstellung. Rechtsstand 1. September 2026.
Probezeit und Wartezeit für den Kündigungsschutz sind zwei verschiedene Dinge
Der allgemeine Kündigungsschutz greift erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate ohne Unterbrechung in demselben Betrieb oder Unternehmen bestanden hat. Erst dann ist eine sozial ungerechtfertigte Kündigung unwirksam (§ 1 KSchG). Diese sogenannte Wartezeit läuft auch, wenn gar keine Probezeit vereinbart wurde.
Die Probezeit regelt allein die kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 622 BGB). Die Wartezeit regelt, ab wann der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift. Beide sind oft sechs Monate lang, hängen aber nicht voneinander ab. Bei einer Beschäftigung über die Westbalkanregelung gilt diese Trennung genauso wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis. Rechtsstand 1. September 2026.
Was gilt für eine Probezeit in einem befristeten Arbeitsvertrag?
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag muss eine vereinbarte Probezeit im Verhältnis zur erwarteten Dauer der Befristung und zur Art der Tätigkeit stehen (§ 15 TzBfG). Ob eine sechsmonatige Probezeit in einem kurz befristeten Vertrag noch verhältnismäßig ist, richtet sich nach diesen beiden Maßstäben. Für Beschäftigte aus Albanien und Kosovo gilt derselbe Maßstab wie für alle anderen.
Der Arbeitsvertrag ist zugleich die Grundlage des Zustimmungsverfahrens. Die Bundesagentur für Arbeit kann zustimmen, wenn die Person nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare inländische Beschäftigte arbeitet; der Arbeitgeber muss dazu Auskunft über Entgelt, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen erteilen (§ 39 AufenthG). Rechtsstand 1. September 2026. Welche Angaben in einen solchen Vertrag gehören, steht unter Arbeitsvertrag für die Zustimmung.
Was löst eine Kündigung in der Probezeit aufenthaltsrechtlich aus?
Eine vorzeitige Beendigung der Beschäftigung muss der Arbeitgeber der zuständigen Ausländerbehörde mitteilen. Die Mitteilung ist innerhalb von vier Wochen ab Kenntnis zu machen und betrifft die Beschäftigung, für die der Aufenthaltstitel erteilt wurde (§ 4a AufenthG). Ob die Kündigung in der Probezeit oder später erfolgt, ändert an dieser Pflicht nichts.
Entfällt eine Voraussetzung, die für die Erteilung, die Verlängerung oder die Geltungsdauer des Titels wesentlich war, kann die Frist des Aufenthaltstitels auch nachträglich verkürzt werden (§ 7 AufenthG). Darüber entscheidet die zuständige Ausländerbehörde im Einzelfall. Eine automatische Folge einer Probezeitkündigung ist damit nicht verbunden. Rechtsstand 1. September 2026.
Die Probezeit selbst ist Arbeitsrecht. Aufenthaltsrechtlich zählt nicht die Probezeit, sondern die vorzeitige Beendigung der Beschäftigung — sie löst die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers aus. Was danach mit dem Titel geschieht, entscheidet die Ausländerbehörde. Weitere Einordnung unter Kündigung während der Westbalkanregelung.
Ist die Arbeitserlaubnis an diesen einen Arbeitgeber gebunden?
Jeder Aufenthaltstitel muss erkennen lassen, ob und mit welchen Beschränkungen eine Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Beschränkungen, die die Bundesagentur für Arbeit festgelegt hat, sind in den Titel aufzunehmen (§ 4a AufenthG). Eine Tätigkeit über ein Verbot oder eine Beschränkung hinaus bedarf der Erlaubnis. Die Zustimmung der Bundesagentur kann beschränkt erteilt werden.
Lesen Sie deshalb den Titel und das Zusatzblatt mit den Nebenbestimmungen, bevor Sie in der Probezeit über einen Einsatz oder eine andere Tätigkeit entscheiden. Dort steht, ob die Erlaubnis an einen bestimmten Arbeitgeber oder eine bestimmte Tätigkeit gebunden ist. Eine pauschale Antwort für alle Fälle gibt es nicht, es kommt auf den einzelnen Titel an. Rechtsstand 1. September 2026.
Wie Sie die Angaben im Dokument der Reihe nach prüfen, zeigt Aufenthaltstitel und Zusatzblatt lesen.
Arbeitgeberwechsel in der Probezeit: was dafür nötig ist
Ein Wechsel des Arbeitgebers nach der Einreise über die Westbalkanregelung erfordert nach Darstellung der Bundesagentur für Arbeit erneut ein Verfahren über die Ausländerbehörde und die Bundesagentur für Arbeit. Eine Erlaubnis für die bisherige Stelle deckt eine neue Stelle nicht automatisch. Über Zustimmung und Aufenthaltstitel entscheiden die Behörden im Einzelfall. Wer in der Probezeit wechseln will, sollte das Verfahren also vorher klären, nicht erst nach dem ersten Arbeitstag.
Die Westbalkanregelung erfasst Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Die erstmalige Zustimmung setzt voraus, dass der Antrag auf den Aufenthaltstitel bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in einem dieser Staaten gestellt wurde. Die Zahl der Zustimmungen ist auf höchstens 50.000 je Kalenderjahr begrenzt (§ 26 Abs. 2 BeschV). Rechtsstand 1. September 2026.
Welche Unterlagen ein Wechsel verlangt und welche Stelle wann zuständig ist, steht unter Arbeitgeberwechsel unter der Westbalkanregelung.
Arbeitsuchend melden: welche Frist nach einer Kündigung in der Probezeit gilt
Wer von der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses weiß, muss sich spätestens drei Monate vor dem Ende bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Endtermins und der Beendigung weniger als drei Monate, gilt eine Frist von drei Tagen ab Kenntnis (§ 38 SGB III). Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob gegen die Beendigung gerichtlich vorgegangen wird. Bei einer Kündigung mit zweiwöchiger Frist in der Probezeit liegen weniger als drei Monate zwischen Kenntnis und Ende, damit greift die Drei-Tage-Frist. Rechtsstand 1. September 2026.
Diese Seite ist eine allgemeine Einordnung der Rechtslage und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Hirenord ist eine private Personalvermittlung und keine Behörde. Über die Zustimmung entscheidet die Bundesagentur für Arbeit, über das Visum die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
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Häufige Fragen
Kann in der Probezeit mit zwei Wochen Frist gekündigt werden?
Ja, innerhalb einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 BGB). Ein Tarifvertrag kann davon abweichen. Die Kündigung braucht die Schriftform (§ 623 BGB). Rechtsstand 1. September 2026.
Verliert die beschäftigte Person die Aufenthaltserlaubnis, wenn die Probezeit nicht besteht wird?
Automatisch nicht. Entfällt eine für Erteilung, Verlängerung oder Geltungsdauer wesentliche Voraussetzung, kann die Frist des Titels nachträglich verkürzt werden (§ 7 AufenthG). Darüber entscheidet die zuständige Ausländerbehörde im Einzelfall. Rechtsstand 1. September 2026.
Wer muss der Ausländerbehörde melden, dass die Stelle beendet ist?
Der Arbeitgeber. Wer eine Ausländerin oder einen Ausländer beschäftigt, muss der zuständigen Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen ab Kenntnis mitteilen, dass die Beschäftigung, für die der Aufenthaltstitel erteilt wurde, vorzeitig beendet worden ist (§ 4a AufenthG). Rechtsstand 1. September 2026.
Darf die beschäftigte Person in der Probezeit zu einem anderen Arbeitgeber wechseln?
Ein Wechsel nach Einreise über die Westbalkanregelung erfordert nach Darstellung der Bundesagentur für Arbeit erneut ein Verfahren über die Ausländerbehörde und die Bundesagentur für Arbeit. Die Erlaubnis für die bisherige Stelle deckt eine neue Stelle nicht automatisch. Über Zustimmung und Titel entscheiden die Behörden im Einzelfall. Rechtsstand 1. September 2026.
Zählt die Probezeit für die Zeiten, nach denen keine Zustimmung mehr nötig ist?
§ 9 BeschV regelt, unter welchen Voraussetzungen nach bestimmten Beschäftigungs- und Aufenthaltszeiten keine Zustimmung mehr erforderlich ist, und nimmt einzelne Zeiten ausdrücklich aus. Welche Zeiten im Einzelfall angerechnet werden, prüft die zuständige Ausländerbehörde. Eine allgemeine Zusage lässt sich daraus nicht ableiten. Rechtsstand 1. September 2026.
Muss sich die Person arbeitsuchend melden, obwohl sie noch in der Probezeit ist?
Ja, die Meldepflicht hängt nicht an der Probezeit. Bei weniger als drei Monaten zwischen Kenntnis des Endtermins und Beendigung ist die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis zu machen (§ 38 SGB III). Sie besteht auch, wenn gegen die Kündigung gerichtlich vorgegangen wird. Rechtsstand 1. September 2026.
Was ist die Westbalkanregelung?
Die Westbalkanregelung ist eine Regelung des deutschen Beschäftigungsrechts, über die Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien mit einem konkreten Arbeitsplatzangebot eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen können. Die Bundesagentur für Arbeit kann der Beschäftigung zustimmen; die Zahl der Zustimmungen ist auf höchstens 50.000 je Kalenderjahr begrenzt (§ 26 Abs. 2 BeschV). Voraussetzung für die erstmalige Zustimmung ist, dass der Antrag auf den Aufenthaltstitel bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in einem dieser Staaten gestellt wurde. Über die Zustimmung entscheidet die Bundesagentur für Arbeit, über das Visum die Auslandsvertretung, jeweils im Einzelfall. Rechtsstand 1. September 2026.
Quellen
- § 622 BGB – Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
- § 623 BGB – Schriftform der Kündigung
- § 626 BGB – Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
- § 15 TzBfG – Ende des befristeten Arbeitsvertrags, Probezeit
- § 1 KSchG – Sozial ungerechtfertigte Kündigungen, Wartezeit
- § 38 SGB III – Rechte und Pflichten der Ausbildungsuchenden und Arbeitsuchenden
- § 4a AufenthG – Erwerbstätigkeit, Beschränkungen, Mitteilungspflicht
- § 7 AufenthG – Aufenthaltserlaubnis, nachträgliche Verkürzung
- § 39 AufenthG – Zustimmung zur Beschäftigung, Arbeitsbedingungen
- § 26 BeschV – Beschäftigung von Staatsangehörigen bestimmter Staaten (Westbalkanregelung)
- § 9 BeschV – Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten und Voraufenthaltszeiten
- Bundesagentur für Arbeit – Westbalkanregelung
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- Aufenthaltstitel und Zusatzblatt lesen: darf diese Person bei uns arbeiten?
- Der Arbeitsvertrag, dem die Bundesagentur zustimmt
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